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AKTUELLES

EKD - die S - Factoring fordert Kunden auf zur Zahlung des Kaufpreises

Worum geht es ?

Die Verbraucher, die eine PV- Anlage von der EKD erworben haben, kennen die Probleme die in regelrecht in bunten “Blumensträußen” auftreten. Man stellt die Module vor die Haustür der Käufer ab und teilt mit sie sollen sehen, wie sie diese ins Haus bekommen (bei 20 - 50 kg nicht immer einfach), man übernimmt die Arbeiten bis zu DC-Montage und taucht ab für die weitere Terminvereinbarung die zur AC-Montage erforderlich ist; man läßt die Kunden Kabelkanäle - die EKD vorgibt - “buddeln”, und stellt später fest, dass diese zu klein sind u.v.a.m. Wenn es nicht so traurig wäre, und ein hohes Kaufpreisvolumen jeweils dahinter steht, könnten Kabarett-Sendungen damit gefüllt werden.

Nun tritt eine neue Problematik auf. Die Kunden schließen den Kaufvertrag mit der EKD ab. Dieser Kaufvertrag/Werklieferungsvertrag besteht aus Angebot und Annahme; das Angebot erteilt die EKD, dieses wird verhandelt und der Kunde unterzeichnet dann (Annahme). Dann erhält der Kunde eine Bestellbestätigung. Danach beginnt das nervenaufreibende Dilemma des Vertragsvollzugs bzw. der geschuldeten Erfüllung. So auch bei unseren Mandanten aus Potsdam geschehen. Nach der Bestellbestätigung ist in der Regel geregelt, dass die Zahlung des Preises nach Rechnungslegung erfolgt - es werden zwei Rechnungen gelegt. Weder aus der Bestellbestätigung, noch aus den Allgemeinen Vertragsbedingung ergibt sich, dass Zahlung an einen Dritten - die S-Factoring erfolgen soll. Diese Gesellschaft war auch nicht Vertragspartner oder auf einer der Dokumente ausgewiesen.

Die prozentuale Aufteilung der Rechnungsbeträge ist sehr unterschiedlich. In diesem Fall war es so, dass nach DC-Montage 100 % des Rechnungsbetrages gezahlt werden sollte, und dann nach AC-Montage eine Schlussrechnung erstellt werden sollte. 

Unsere Mandanten erhielten die Rechnung - diese wies 100 % des Rechnungsbetrages aus und enthielt ganz zum Schluss - kleingedruckt - den Hinweis man solle schuldbefreiend auf ein Konto der S-Factoring zahlen. Die Rechnung wurde auf dem Briefpapier der EKD gelegt, die auch eine Bankverbindung der EKD enthielt. Nun werden sie/unsere Mandanten von der S-Factoring auf Zahlung in Anspruch genommen. 

Haben auch Sie Probleme mit EKD? Dann sind wir gern für Sie da und benötigen folgende Unterlagen :

  • - Angebot und Bestellbestätigung
  • - Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • - Protokolle AC - und DC - Montage
  • - Zusammenstellung des Zeitlichen Verlaufs und etwaiger Mängel 
  • - Kopie Ihrer Rechtschutzversicherung falls vorhanden.
  •  Weitere Unterlagen behalten wir uns vor, nachzufordern. 

 


Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

 

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