EKD - erneute Verurteilung der Gesellschaft zur Rückabwicklung des Vertrages - Rückzahlung Kaufpreis + Rückbau Anlage
Worum geht es ?
Wir haben bereits darüber berichtet, dass Investoren Verträge mit der EKD geschlossen haben, in dem Vertrauen eine schnelle marktgerechte und funktionsfähige Fotovoltaikanlage installiert zu erhalten. Die Hoffnung der Investoren wurde nicht in allen Fällen erfüllt - und für manche begann ein langer Leidensweg.
Wir haben daher exemplarische Klagen geführt und den Rücktritt, der außergerichtlich erklärt wurde, durch die Gerichte klären und feststellen lassen. Nun liegt ein erneutes Urteil des Landgericht Leipzig vor. Die Investoren hatten in diesem Fall mehrfach gerügt, dass die Anlage zwar installiert sei, aber keinen Strom einspeisen könne. Es wurde der Kaufpreis durch die Investoren bezahlt, aber leider konnten diese keinen Strom beziehen.
Nach unserer Klage wurde die Gesellschaft verurteilt, den geleisteten Betrag auf den Kaufpreis zurückzuzahlen und die Anlage zurück zu bauen. Darüber hinaus wurde die Gesellschaft verpflichtet, dem Investor den Mehrpreis zu zahlen für den Strom, der teurer bezogen werden musste. Dieser ist als Schadensersatz geschuldet.
Haben Sie Fragen? gern sind wir für Sie da.