Sie haben eine Frage?
Wir rufen Sie zurück!

AKTUELLES

EYEMAXX Real Estate AG - wie geht es weiter - Vertretung Kleinanleger

Es wurde bereits darüber berichtet, dass die EYEMAXX Real Estate AG den Anlegern der Anleihe 2018/23 nicht die zum 26.10.2021 fälligen Anleihezinsen zahlte. 

Ursache sei, so die Begründung, nicht eingegangene Zahlungszuflüsse aus Projektverkäufen und die gescheiterte Refinanzierung der Projektverkäufe. Wir sind damals bereits davon ausgegangen, dass möglicherweise die Gesellschaft zahlungsunfähig ist und dieses zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt. Dieses ist nunmehr geschehen. Das Insolvenzverfahren ist in Österreich beantragt und eröffnet worden und wird derzeit als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich geführt.

Das Verfahren wurde eröffnet mit folgenden Parametern:

  • Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden und Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Es soll ein Sanierungsplan erarbeitet werden.
  • Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20 % an, zahlbar innerhalb von 3 Jahren.
  • Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch, aus unserer Sicht eine erfahrene Insolvenzverwalterin, in Wien bestellt. Die Verwalterin wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die Sanierungsbestrebungen aufrechterhalten werden können.

Was ist wichtig für die Gläubiger?

Es ist richtig, dass sich die Anwaltskanzlei Heuking mit One Square zusammengetan hat und Anleihegläubiger konzentriert vertreten will. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass One Square in der Regel die Interessen der großen institutionellen Investoren vertritt, wofür auch das Zusammenwirken mit der Kanzlei Heuking spricht. 

Die Kleinanleger sollen nicht auf der Strecke bleiben und müssen sich organisieren, denn die Interessen der Großinvestoren stehen nicht immer im Einklang mit denen der Kleinanleger.

Wir vertreten Anleger mit einem Investitionsvolumen zwischen 70.000,00 € und 150.000,00 € und keine institutionellen Investoren. Wir machen uns derzeit stark, dass auch die Kleinanleger im Gläubigerausschuss vertreten werden und vertreten sind, denn die Interessen der Kleinanleger sind nun einmal verschieden, von denen der Investoren. Hinzukommt, dass Kleinanleger, die in diese Unternehmensanleihe investiert haben, stärker vom Ausfall betroffen sind. 

Wir möchten daher die Interessen der Kleinanleger der EYEMAXX Real Estate AG bündeln.

Wir bitten Investoren mit einem Anleihevolumen der EYEMAXX Real Estate AG zwischen 50.000,00 € und 500.000,00 €, sich bei uns zu melden.

Darüber hinaus haben wir uns für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss der EYEMAXX Real Estate AG beworben und versuchen, gemeinsam mit den von uns vertretenen Mandanten dort die Besetzung des Gläubigerausschusses zu beeinflussen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir zeitnah, denn in Österreich ist das Insolvenzverfahren gut organisiert, in der Regel sehr transparent und mit einem straffen Zeitplan versehen, folgende Aufgaben zu erledigen haben:

Bis zum 01.12.2021 muss der Gläubiger seine Forderungen anmelden. 

Bis zum 15.12.2021 werden dann zeitnah durch die Insolvenzverwalterin die angemeldeten Forderungen geprüft. Am 15.12.2021 findet der Berichtstermin statt, sowie die Prüfungstagsatzung auf der über das weitere Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden.

Bis zum 26.01.2022 wird der Sanierungsplan erstellt. Am 26.01.2022 findet die Sanierungsplantagsatzung statt. Auf dieser wird über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt. Wir befürworten diese eng gesetzten Termine und Fristen, denn diese schaffen Fakten. Wir bitten zu berücksichtigen, dass es einen Fremdantrag gibt, der bei einem Insolvenzgericht Deutschland gestellt ist. Es mag sicherlich sein, dass Gläubiger Fremdanträge stellen können. Diese mögen jedoch bedenken, dass das Insolvenzverfahren, welches ohnehin nunmehr Masse generieren muss, mit Forderungen von zwei Insolvenzverwaltern belastet sein wird, was nicht zwingend dienlich ist. 

Hinzukommt, dass unseres Erachtens die transparente und zeitnahe Führung des Insolvenzverfahrens in Österreich selbst, als auch die geringeren Vergütungsansprüche eines Insolvenzverwalters (dieser erhält nur maximal 10 % der Insolvenzmasse) dafür sprechen, dass das Verfahren in Österreich geführt wird. Die Gläubiger können sich dann in einem Gläubigerausschuss organisieren.

Was haben Gläubiger in der Abwägung der Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Österreich im Vergleich zu Deutschland zu berücksichtigen?

Das Sanierungsverfahren in Österreich ist ein Insolvenzverfahren, welches verglichen werden kann mit dem Schutzschirmverfahren in Deutschland. Der Eigentümer soll das Unternehmen fortführen, die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht und die Anleihegläubiger sollen 20 % ihrer Forderungen erhalten, mit einem Verlust von 80 %. Wir werden hierzu auch noch unsere Anleger steuerlich beraten.

Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland keine Mindestquote festgelegt, sondern die Quote ergibt sich aus den tatsächlichen Assets und deren Verwertung. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass das Prinzip der Mindestquote in Deutschland erfolgreicher wäre, mitnichten. 

Unsere Erfahrung ist die, dass sich in den Insolvenzverfahren der Gesellschaften wie beispielsweise FuBus, Prosavus, Derivest, Kaussen-Lingens, im Verlauf des Insolvenzverfahrens die prognostizierten Quoten immer weiter herabsenken und reduzieren und aufgrund der sehr hohen Vergütungssysteme in Deutschland zugunsten der Insolvenzverwalter, auch dadurch die Erlöse der Anleger geschmälert werden. Weiterhin kommt hinzu, dass die Insolvenzverwalter geneigt sind, Prozesse zu generieren durch sogenannte Anfechtungsverfahren, die weiterhin die Masse belasten und teilweise auch finanziell als auch psychologisch unsere Kleinanleger. Insoweit können wir nicht davon ausgehen, dass per se ein in Deutschland geführtes Insolvenzverfahren besser ist, als das nunmehr in Österreich angestrebte.

Hinzu kommt, dass in Deutschland die Möglichkeit besteht, dass die Anleihegläubiger durch einen gemeinsamen Vertreter vertreten werden, der auch wiederum Kosten verursacht. Im österreichischen Sanierungsverfahren muss jeder Anleihegläubiger seine Forderung selbst anmelden und kann jedoch am Verfahren und den Abstimmungen selbst teilnehmen und sich vertreten lassen. Auch dieses befürworten wir, da eine Konzentration von institutionellen Interessen so vermieden werden kann, wenn sich die Kleinanleger engagieren und organisieren. Es kommt daher auf jeden einzelnen an. Diese Transparenz schätzen wir.

Es ist daher nicht so, dass per se ein in Deutschland geführtes Insolvenzverfahren besser ist für Kleinanleger. Darüber hinaus kommen die sehr langen Laufzeiten von Insolvenzverfahren in Deutschland hinzu und viele weitere Schwierigkeiten, die unseres Erachtens auch in der Überwachung durch die Insolvenzgerichte liegen. Beispielsweise läuft das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, in welchem Tausende von Anleger in das Produkt der Genussrechte investiert haben, seit 7 Jahren, ohne dass der Insolvenzverwalter, der eine beträchtliche Insolvenzmasse zur Verfügung hat, Auszahlungen an die Kleinanleger geleistet hat. Ist dieses fair? Nein. Die Aufregung darüber, dass das Sanierungsverfahren bei diesen Anleihen in Österreich geführt wird, ist daher nicht zu 100 % nachvollziehbar. 

Sie haben Fragen, kommen Sie auf uns zu.

Wir bündeln und vertreten Anleger. Wir haben nur ein Ziel, als Kanzlei für Kleinanleger, wir wollen die beste Quote für unsere Mandanten erreichen, jedoch immer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Parameter.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

__________________________________________________

Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

Vielleicht interessiert Sie auch...

14.04.2024

Goldkauf SGT - Update zur Steuerbarkeit von Gold und Golderwerb in der Schweiz

Weiterlesen 

12.04.2024

SGT Schadensfall - Mitarbeiter der Gesellschaft für Rohgoldeinkauf war bereits vorbestraft

Weiterlesen 

07.04.2024

SWISS Gold Treuhand - Aktuelles zum Erwerb von Eigentum an Gold - Hilfe durch den Anwalt

Weiterlesen 

03.04.2024

Steuerschätzungen des Finanzamt durch Verwendung von Geldverkehrsrechnungen

Weiterlesen 

03.04.2024

Partum Gold - neue Urteile zu Gunsten der Anleger - Hilfe durch Anwalt

Weiterlesen