Gewährung von Darlehen innerhalb der Familie
Worum geht es?
Immer wieder begegnen uns Fälle in denen innerhalb der Familie Darlehen gewährt werden, und die Verträge zusammengebastelt mit Muster die unsere Mandanten auch im Internet finden. Problem ist dann, was bei Widersprüchen gelten soll und als vereinbart gilt. Daher bereits an dieser Stelle empfehlen wir im vorhinein einen Anwalt einzuschalten, der einen Vertrag prüft und / oder ihnen einen wirksamen Vertrag zusammenstellt.
In dem streitgegenständlichen Fall gewährte ein Schwager (Darlehensgeber) dem Bruder seiner Ehefrau (Darlehensnehmer) ein Darlehen und bezeichnete diesen Vertrag mit Darlehensvertrag. Es wurde kein Zinssatz der Höhe und dem Rechtsgrund nach vereinbart. Das Darlehen wurde zurückgezahlt ohne Zinssatz und nun entbrannte der Streit. Der Darlehensgeber wollte, nach innerfamiliären Streiten, den Betrag mit Zinsen zurück und klagte gegen unseren Mandanten. Wir mussten nun prozessual diese Frage klären klären lassen. Erstinstanzlich haben wir gewonnen und daraufhin ging die Gegenseite in die Berufung an das OLG Dresden.
Auch das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Klage gegen unseren Mandanten ab. Was ist wichtig bei Zinsvereinbarungen:
- - der Darlehensgeber hat die Beweislast für eine Zinsvereinbarung, kann er die Vereinbarung eines Zinssatzes nicht schriftlich oder durch Zeugen nachweisen, spricht alles dafür, dass kein Zinssatz vereinbart gewesen war
- - wenn die Darlehensgewährung an andere Bedingungen geknüpft ist, wie vorliegend hier die Gewährung einer preiswerten Wohnung von dem Darlehensnehmer an den Darlehensgeber, kann dieses dafür sprechen, dass gerade deshalb kein Zinssatz vereinbart wurde, weil der Darlehensgeber die Wohnung des Darlehensnehmers zu sehr tiefen und nicht marktüblichen Bedingungen nutzen konnte.
- - der Darlehensnehmer schuldet daher nur die Rückzahlung des Darlehens und keinen Zinssatz und wir konnten die Forderung zurückweisen.
- Sie haben Fragen? gern rufen Sie uns bitte an.