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Investitionen in Darlehen - Zinsbaustein GmbH - Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG

Worum geht es? Man könnte auch sagen, komplizierter geht es nicht.

Wir haben Fälle in denen Anleger nicht direkt in die Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG - durch Erwerb von Sondereigentum - investiert haben, sondern einen Anlagevertrag, mit der Zinsbaustein GmbH abgeschlossen haben – unseres Erachtens ein Einlagengeschäft. Im Einzelnen zu den vertraglichen Konstellationen wie folgt:

Der Anleger schließt mit der Zinsbaustein GmbH und einer Gesellschaft mit den Namen ZBS Investment GmbH & Co. KG (ZBSI) einen Vertrag. Gegenstand des Vertrages soll Verkauf und Abtretung einer zukünftigen Teil-Darlehensforderung sein, mithin gibt der Anleger einen Anlagebetrag und erhält dafür ein Stück vom Kuchen eines Darlehens, welches der Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG (nachfolgend in Kurzform Primus) gewährt werden sollte. 

Primus sollte daher Darlehensnehmer sein und beabsichtigte ein Darlehen in Höhe von ca. 2,5 Mio. €, in den von uns vertretenen Fällen, als Darlehen aufzunehmen. Darlehensgeber sollte die Raisin Bank sein. Diese sollte das Darlehen vorfinanzieren, und die ihr zustehenden Rückzahlungsansprüche aus dem Darlehen an eine Gesellschaft mit dem Namen ZBSI Investment GmbH & Co. KG, einschließlich der bestellten Sicherheiten, abtreten und verkaufen. 

Damit reduziert die Bank in einem ersten Schritt ihr Ausfallrisiko und hat durch den Verkauf des Rückzahlungsanspruches das gewährte Darlehen bilanziell aus den "Büchern„. 

Die ZBSI wiederum ist mit dem Erwerb der Forderung in den Darlehensvertrag eingetreten und finanziert den Kauf der Forderung von der Raisin Bank in einem 2.Schritt über die investierenden Anleger, denen ein Teil der gekauften Forderung als Anlage - man staune, als Vermögensanlage - vermittelt werden.

Die Anleger erwerben folglich in der letzten Kette, die unseres Erachtens hinsichtlich des dem Anleger aufgebürdeten Risikos, undurchschaubar ist, einen Teil der Darlehensforderung von dem Darlehen, dessen Darlehensnehmer wiederum die Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG ist. 

Sollte folglich der Darlehensnehmer insolvent werden und mit seiner Forderung ausfallen, so ist die Forderung zu 100 % gedeckt, nämlich durch die Investitionen des Anlegers und keiner hatte einen Ausfall, ausgenommen der Anleger selbst. Also kann es sich der Darlehensnehmer, die Primus, so richtig gemütlich machen und trägt tatsächlich auch kein Ausfallrisiko, denn die Rückzahlung des Darlehens ist faktisch vorweggenommen, durch das Werben von Kleinanlegern. Die Zahlung des Anlegers auf die Anlage erfolgt auf ein Konto der ZBSI.

Unseres Erachtens handelt es sich um eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz und Emittent ist die Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG. 

Für Vermögensanlagen geltende strenge Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes. 

Nach §§ 13 Abs. 1, 14 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) muss der Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, vor Beginn des öffentlichen Angebots ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) bei der BaFin hinterlegen und veröffentlichen. Dies gilt sowohl für öffentliche Angebote mit Verkaufsprospekt, aber auch für solche, die aufgrund der Ausnahmen von der Prospektpflicht gemäß § 2a VermAnlG (Schwarmfinanzierung) oder § 2b VermAnlG (Soziale Projekte) prospektfrei erfolgen dürfen. Wir konnten nicht feststellen, dass ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellt und bei der BaFin hinterlegt wurde. Wir recherchieren dieses derzeit.

Mit Inkrafttreten des Artikels 5 des Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen am 16.07.2019 sind erneut Pflichtangaben für das VIB in das Vermögensanlagengesetz aufgenommen worden. Es ist u.a. anzugeben, ob schuldrechtliche oder dingliche Besicherungen der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen bestehen, sowie den Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten, sofern die Prospektausnahme nach § 2a VermAnlG in Anspruch genommen wird. 

Wir werden daher prüfen, ob ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt überhaupt vorhanden ist, und ob es den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften entspricht. Auf jeden Fall handelt es sich bei dieser Anlage um eine Totalausfall gefährdete Anlage, für die der Anleger noch eine Bereitstellungsgebühr von 1 % jährlich zahlen soll. Der Anleger sollte zwar für die Überlassung eines Geldbetrages, bzw. Erwerb eines Teils der Forderung. 

Ob es jedoch dazu kommt und zu der Rückzahlung überhaupt, steht nicht fest. Die von uns vertretenen Anleger haben zum Rückzahlungstermin, der späteste Termin lag bei dem 28.02.2023, nicht einmal den überlassenen Darlehensbetrag zurückerhalten. Dieses wird auch nicht erfolgen, denn über das Projekt Pflegezentrum Bayreuth ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden und Herr Schilcher, der Drahtzieher dieser Projekte ist gleichfalls insolvent.

Es wird daher darum andere Haftungsgegner in Anspruch zu nehmen, die ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben haben.

Sie haben Fragen? Wir benötigen folgende Unterlagen:

- Anlagevertragsbedingungen und Anlage Vertrag

- Nachweis der geleisteten Zahlung.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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