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Jenabatteries GmbH - Was sollen Anleger tun?

Worum geht es?

Das Insolvenzgericht Gera hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet, auf Antrag der Gesellschaft. Das Unternehmen ist in Schwierigkeiten geraten nach dem eine Gesellschafterfinanzierung kurzfristig eingestellt wurde. Das Unternehmen ist ausgerichtet auf die Herstellung und Entwicklung von Stromspeicherlösungen. Was immer das ist.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rombach, der begleitet wird durch die Kanzlei Voigt Salus, die den Generalbevollmächtigten der Gesellschaft nun stellt.

Die Gesellschaft hat auch Nachrangdarlehen. In Kleinanlegern eingesammelt, die die Emission JB Emission 5 gezeichnet haben. Ob die Nachrangabrede wirksam ist muss geprüft werden. Wenn aber eine wirksame Nachrangabrede vereinbart wurde, dann müssen sich die Kleinanleger hinten anstellen in dem Insolvenzverfahren und müssen dann mit einem Totalverlust rechnen.

Möglicherweise kommt aber eine Haftung des Geschäftsführers in Betracht und eine steuerliche Betrachtung wie etwaige Verluste angesetzt werden können im Rahmen der steuerlichen Veranlagung.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da. Wir benötigen folgende Informationen und Unterlagen :

- Zeichnungsschein

- Nachweis der Zahlung.

 

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