LIFE Forestry Switzerland AG - Ablauf der Rotationszeit von 10 Jahren bei 2012 geschlossenen Verträgen
Worum geht es?
Wir haben bereits über die Anlage berichtet von Bäumen. Die Anleger haben eine gewissen Anzahl von Bäumen einschließlich der dazugehörigen Parzelle gekauft. Darüber hinaus wurde ein Bewirtschaftungsvertrag abgeschlossen, danach verpflichtete sich die Life Forestry die Bäume zu bewirtschaften, zu verwalten, aufzuforsten, zu ernten und zu verkaufen. Es wurde mit Nettorenditen von 3 - 6 % geworben. Nach 5 Jahren sollte mit den ersten Erlösen gerechnet werden können. Der Kunde erhielt bei Vertragsabschluss eine Rechnung für einen abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsvertrag. Dienstleister sollte die Life Forestry für den Kunden bei Bewirtschaftung sein. Nun gibt es Verträge, die mit einer 10-jährigen Laufzeit und Rotationszeit abgeschlossen wurden. In dem streitgegenständlichen Fall wurden Bäume verkauft, die bereits im Jahr 2003 gepflanzt wurden, die also bei Vertragsabschluss 10 Jahre alt waren. Im Jahr 2023 läuft in den Verträgen, die mit einer 10-jährigen Rotations- und Laufzeit abgeschlossen wurden, die Laufzeit ab. Nach den AGB die als vereinbart gelten sollen, endet die Pachtzeit nach der vereinbarten Pachtzeit (also 10 Jahre), spätestens aber wenn der gesamte Baumbestand gefällt sein mit Zustimmung des Kunden. Der Bewirtschaftungsvertrag sollte auch nach Ende der vereinbarten Laufzeit enden.
An die Kunden werden jedoch weder jedoch weder Erträge ausgeschüttet, noch ein Verkauf der Bäume oder Ankauf der Bäume angeboten. Es wurde auch nicht mitgeteilt, dass der Pachtvertrag verlängert wurde.
Was sollten Anleger tun?
Sie sollten die Gesellschaft auffordern, den Vertrag abzurechnen und sich zu erklären, ob und welche Erträge aus der Bewirtschaftung der Bäume erzielt wurden. Darüber hinaus lassen Sie gern die Widerruflichkeit der Verträge prüfen,
Wenn die Anlage vor dem 13. Juni 2014 erworben wurden, gilt ein ewiges Widerrufsrecht und die Verträge können auch heute noch widerrufen werden. Bei Verträgen die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, gilt ein Widerrufsrecht mit einer maximalen Dauer von 1 Jahr und 14 Tagen.
Weitere Ansprüche könnten aus den Grundsätzen der Prospekthaftung in Betracht kommen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Vermögensanlagengesetz seit Juli 2015 auch für Direktinvestments die Prospektpflicht erweitert. Die Life Forestry hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln wollen, dass die Vermögensanteile unter 20 Anteilen bleiben sollte, um so in den Ausnahmetatbestand des Vermögensanlagengesetz zu kommen und keinen Prospekt erstellen zu müssen.
Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.
Aus unserer Sicht ist neben der Möglichkeit des Widerrufs und damit der Rückabwicklung des Vertrages, die Frage der Beendigung der Bewirtschaftungsverträge und mögliche Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen dieses Vertrages zu prüfen.