MABEWO HOLDING SE – Partizipationsscheine und Prospektpflicht: Was Anleger jetzt wissen sollten
Wer ist die MABEWO HOLDING SE?
Die MABEWO HOLDING SE hat ihren Sitz in Küssnacht, Schweiz. Laut Handelsregistereintrag verfolgt sie unter anderem folgende Unternehmenszwecke:
Entwicklung, Bau und Verkauf technischer Anlagen für Indoor-Farming
Betrieb solcher Anlagen sowie von Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und Immaterialgüterrechten
Finanzierung und Sicherung verbundener Unternehmen
Was wurde Anlegern angeboten?
Die Gesellschaft hat sich gezielt an deutsche Anleger gewandt und diesen sogenannte Partizipationsscheine verkauft – ein kapitalmarktrechtlich relevantes Finanzprodukt. Ergänzend wurde laut Prospekt die Emission von:
Anleihen im Wert von bis zu 28 Mio. Euro
Nachrangdarlehen bis zu 6 Mio. Euro
angestrebt. Es sollen jedoch mehr Anlegergelder eingesammelt worden sein.
Diese Finanzinstrumente gelten in Deutschland als Vermögensanlagen und unterliegen den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) – inklusive einer Prospektpflicht, wenn sie deutschen Privatanlegern angeboten werden.
Was sind Partizipationsscheine?
Partizipationsscheine (PS) sind eine spezielle Art von Wertpapieren mit folgenden Merkmalen:
Keine Stimmrechte: Sie gewähren kein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen.
Gleiche Vermögensrechte wie Aktien: Inhaber erhalten Dividenden und profitieren von Kurssteigerungen.
Kapitalbeschaffung ohne Kontrollverlust: Unternehmen nutzen sie zur Finanzierung, ohne Stimmrechte abzugeben.
Rechtsgrundlage: Geregelt im Schweizer Obligationenrecht (OR), Art. 656a ff.
BaFin ermittelt – Verdacht auf fehlenden und fehlerhaften Prospekt
Am 24.04.2025 veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einen deutlichen Hinweis:
Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass MABEWO HOLDING SE eigene Aktien öffentlich angeboten hat, ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt.
Das kann einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung darstellen. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei laut BaFin nicht erkennbar. Diesen berechtigt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Was bedeutet das für Anleger?
Der Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit hohen Geldbußen geahndet werden (bis zu 5 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes).
Die Verantwortlichen haften persönlich für fehlerhafte oder unterlassene Angaben (§§ 9, 10 WpPG).
Die BaFin rät ausdrücklich zur Vorsicht bei Investitionen ohne geprüfte Informationen.
Da MABEWO keinen inländischen Zustellbevollmächtigten benannt hat, erfolgte eine öffentliche Zustellung eines BaFin-Anhörungsschreibens im Bundesanzeiger. Dieses Verfahren kann rechtlich bedeutsame Fristen in Gang setzen, die Anleger nicht versäumen sollten.
Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
👉 Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!
Betroffene sollten sich zeitnah anwaltlich beraten lassen – insbesondere im Hinblick auf:
Schadensersatzansprüche gegen Vermittler oder andere Beteiligte
Prospekthaftung
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Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da
Anwaltskanzlei Bontschev
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