MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG - Warnung der BaFin
Worum geht es?
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat den Verdacht geäußert, dass die MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG Genussrechte des Unternehmens in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten hat.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass es eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospekts gibt.
Um den Hintergrund zu erläutern: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur dann öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin zuvor den Verkaufsprospekt genehmigt hat. Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist (also keine Widersprüche aufweist). Es liegt jedoch nicht in ihrer Zuständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, die Seriosität des Emittenten zu bewerten oder das Produkt zu kontrollieren. Die Emittenten von Vermögensanlagen müssen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich darauf hinweisen. Sie haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.
Was heißt das für Anleger?
Sie können ein Recht haben, Ihre Vermögensanlagen rückabzuwickeln und den eingesetzten Anlagebetrag zurückzuerhalten. Sprechen Sie uns an.