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Multi Asset Ansparplan 4 240 GmbH & Co. KG - Eröffnung Insolvenzverfahren - Was sollen Anleger beachten?

Worum geht es?

Wieder eine neue Insolvenz erschüttert den Kreis der Kleinanleger und Verbraucher. Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Az. 67 g IN 32/23 das Insolvenzverfahren eröffnet über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragenen Gesellschaft Multi Asset Ansparplan 4 240 GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft ist Emittenten. Sie hat mit der S + C Treuhandgesellschaft mbH einen gemeinsamen Vertrag über die Anlegerverwaltung abgeschlossen. An der besagten S + C Treuhandgesellschaft mbH ist zu 100 % die Anbieterin und Prospektverantwortlichen, die Steiner + Company GmbH & Co. KG beteiligt. 

Diese Gesellschaft wird vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch zwei Geschäftsführer, Dr. Ilja Steiner und Daniel Tost.

Es handelt sich um eine stille Beteiligung, die die Anleger eingegangen sind. Es sind drei verschiedene Vermögensanlagen angeboten worden, in Form von stillen Beteiligungsverhältnissen. Bei der stillen Beteiligung handelt es sich um ein Kapitalüberlassungsverhältnis: Der stille Gesellschafter stellt der Emittentin, an der er sich beteiligt, durch Leistung einer Vermögenseinlage Kapital zur Verfügung. Dafür erhält der Anleger einen Anspruch auf Beteiligung am handelsrechtlichen Gewinn und den stillen Reserven der jeweiligen Emittentin. Eine Beteiligung am Verlust ist ausgeschlossen. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Diese haben keine Gesellschafterrechte, sondern nur im Wesentlichen ein Recht auf Beteiligung am handelsrechtlichen Ergebnis, Recht auf abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses, auf Kündigung und bei Ausscheiden aus der Gesellschaft, Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Dieses kann positiv oder negativ sein. Was viele Anleger ausblenden, ist der Umstand, dass alle Zahlungsansprüche nachrangig sind. Dieses gilt auch im Fall des Insolvenzverfahrens.

Der Anleger ist oder war zur Leistung seines Zeichnungsbetrags zuzüglich 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag verpflichtet.

Mit der Annahme des Zeichnungsscheins kommt der Vertrag über die stille Beteiligung zustande. Die Anzahlungsrate beträgt bei den Emittentinnen jeweils 15 % des Zeichnungsbetrags, zuzüglich 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag und ist innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Zeichnungsscheins und Zahlungsaufforderung durch die Anlegerverwalterin fällig. 

Der Differenzbetrag wird durch Ratenzahlung dargestellt. Die Einzahlung des Restbetrags erfolgt bei der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 120 GmbH & Co. KG spätestens mit Ablauf des 102. Monats nach Beginn der Investitionsphase. Bei der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 180 GmbH & Co. KG erfolgt die Einzahlung des Restbetrags spätestens mit Ablauf des 153. Monats nach Beginn der Investitionsphase. Die Einzahlung des Restbetrags soll dann bei der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 240 GmbH & Co. KG spätestens mit Ablauf des 204. Monats nach Beginn der Investitionsphase erfolgen.

Anleger fragen sich, ist meine gesamte Einzahlung verloren?

Dieses wissen wir derzeit noch nicht. Es ist jedoch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens damit zu rechnen, dass die geleisteten Einzahlungen nicht zu 100 % zurückerstattet werden können, sondern der Insolvenzverwalter nach Verwertung, Zahlungen in Höhe einer Quote leisten wird.

Es ist jedoch erforderlich, dass die Anleger sich auf den Weg begeben, mithin nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Dieses ist Voraussetzung, um dann in den Genuss der Quote zu kommen.

Braucht es für die Forderungsanmeldung anwaltlicher Tätigkeit?

Sie können als Verbraucher ihre Forderung selbst anmelden, soweit jedoch eine Begründung für beispielsweise deliktische Ansprüche erforderlich sein sollte, empfiehlt es sich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten Ansprüche geltend zu machen?

Wir sind derzeit dabei weitere Haftungsgegner zu überprüfen, wie beispielsweise dem Mittelverwendungskontrolleur und die Prospektverantwortlichen, aber auch den Vertrieb.

Sie haben Fragen?

Wir benötigen dazu von Ihnen folgende Unterlagen:

  • abgeschlossener Sparplan
  • Mitteilung der Höhe der geleisteten Zahlungen
  • Dokumentationen.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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