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Nachrangdarlehen der Q - Properties GmbH - was sollen Anleger tun?

Das Kapitalanlageprodukt der Nachrangdarlehen und die damit verbundenen Ausfälle und Verluste für Anleger begleiten unsere Arbeit bereits eine ganze Weile. In dem vorliegenden Fall hat die Gesellschaft von Kleinanlegern Kapital eingesammelt, mit dem Werbeversprechen dieses in diverse Eigentumswohnungen anzulegen, und daraus eine jährliche Rendite von 7,5 % (bis 8 %) zu erwirtschaften. Die Höhe der Rendite ist nicht nur Fantasie, da bei Vermietung auf dem Immobiliensektor Renditen in dieser Höhe durchaus erzielbar sind.

Die Anleger schlossen einen Darlehensvertrag ab, der als solcher nicht bezeichnet ist, sondern überschriftet ist mit Zeichnungsschein. Der Vertragsabschluss vollzog sich elektronisch. Es wurden Darlehensbedingungen elektronisch überlassen und die Anleger überwiesen die im Zeichnungsschein vereinbarten Beträge. Die Darlehen sind endfällig, d.h. die Beträge sind den Anlegern nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit ohne Kündigung zurückzuzahlen.

Zwischenzeitlich sind die Darlehen fällig und es erfolgt weder die vereinbaret Zinszahlung, noch die Rückzahlung.

Unsere Prüfung ergab, dass die Nachrangbedingungen unwirksam sind, da intransparent und der Anleger nicht erkennen kann, dass und für welchen Fall eine Rückzahlung nicht geschuldet ist bzw. der Nachrang greift. Wenn der Nachrang aber unwirksam ist, liegt ein unerlaubtes Einlagengeschäft vor, denn die Gesellschaft besitzt nicht die, für die Entgegennahme von Einlagen, erforderliche Erlaubnis gemäß KWG. Dieses bedeutet die gesellschaft schuldet die Rückzahlung der Darlehen, unabhängig ob bereits endfällig, oder nicht.

Hinzukommt, dass der Geschäftsführer den Anlegern persönlich haftet für die Rückzahlung der Beträge, da von ihm zu vertretene Pflichtverletzungen vorliegen.

Sie haben Fragen oder wollen eine unverbindliche Prüfung? Wir benötigen folgende Unterlagen :

- Zeichnungsschein

- Darlehensbedingungen

- Nachweis der Einzahlung des Darlehensbetrages

- Police der Rechtsschutzversicherung.

 

 

 

 

 

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