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Anleger der Bioenergiefonds um die RT Treuhand können Hoffnung haben

Anleger der Bioenergiefonds um die RT Treuhand können Hoffnung haben 

Wir haben bereits an dieser Stelle über die seit 2019 angestrebten Klagen gegen die RT Treuhand, den Steuerberater Dr. Leonhardt und die Geschäftsführung um Herrn Saul berichtet. Es geht darum, dass die RT Treuhand als Mittelverwendungskontrolleur und Treuhand eingeschaltet war. Diese Gesellschaft wurde durch den Wirtschaftsprüfer Dr. Leonhardt geführt.

Die RT Treuhand hat die Zahlungen der Anleger auf ein Sammelanderkonto erbringen lassen und von diesem dann Zahlungen zweckwidrig verwendet, wie bspw. Mandanten, Zahlungen für Erwerb PKW für die eigene Kanzlei, Zahlungen an andere Fonds, die jedoch wirtschaftlich und rechtlich nicht mit dem in Streit gegenständlichen Fonds verbunden ist. Das Landgericht Wuppertal hat nunmehr bestätigt, dass die Mittel zweckwidrig verwendet wurden. Die RT Treuhand konnte nicht nachweisen, dass die Einlagen, der von uns vertretenen Anleger, gemäß dem Gesellschaftszweck verwendet wurden.

Die Beklagte RT Treuhand wurde daher verurteilt, die Einlage zuzüglich Agio, aber abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen den Anlegern zurückzuerstatten. Im Gegenzug hat die Abtretung der Kommanditbeteiligung zu erfolgen. 

Dieser Anspruch der Anleger ist auch nicht zu mindern, um etwaig erlangte Steuervorteile.

Exemplarisch wird verwiesen auf das Urteil des Landgericht Wuppertal zu dem Aktenzeichen 3 O 409/19 und in den Parallelfällen wurde gleichfalls so entschieden.

Wir empfehlen daher, wenn die 10-jährige Verjährungsfrist, ab Abschluss des Vertrages noch nicht abgelaufen ist.

Warum wir?

Bundesweit seit 20 Jahren tätig und digital!

Sie erhalten in 24 h eine Rückantwort! Wir denken wirtschaftlich, denn Sie haben bereits einmal Geld verloren!

Wir prüfen Ihre möglichen Ansprüche in einem 1.Schritt, ohne Kosten und         geben Ihnen eine Empfehlung und eine Übersicht der entstehenden Kosten für die nächsten Schritte!

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

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