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DKM GLOBAL OPPORTUNITIES Fonds 1 GmbH - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

In den Jahren 2005 ff. haben Anleger Beitrittserklärungen als atypisch-stille Gesellschafter an der DKM abgeschlossen und sind der oben bezeichneten Gesellschaft DKM beigetreten. Die Beitrittserklärungen hatten in der Regel eine unwirksame Widerrufsbelehrung. Die Anleger beteiligten sich durch Einmalzahlung oder Ratenzahlung bis zum Erreichen der vereinbarten Nominaleinlage als atypisch-stille Gesellschafter an der DKM. Sie leisteten in der Folge die Einmalzahlung oder die vereinbarten Raten. Auf der Beitrittserklärung findet sich die Formulierung, dass die Anleger bestätigen, ein Emissionsprospekt erhalten zu haben. 

Die Gesellschaft DKM verschmolz mit der CT Infrastructure Holding Ltd. und unterrichtete die Anleger darüber. Von den Anlegern wurde aber nicht - entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen - aus dem Gesellschaftsvertrag die Zustimmung zu der Verschmelzung eingeholt. Dieses war aber zwingend erforderlich.  Das atypisch-stille Beteiligungskapital wurde in Stammaktien B mit der Registriernummer SHRBGOF01082034 umgewandelt. 

Damit liegt eine Pflichtverpflichtung der Gesellschaft und deren Organe aus dem Gesellschaftsverhältnis vor, die dazu führt, dass der Anleger Anspruch hat auf Schadensersatz. Der Anleger ist so zu stellen, wie er stehen würde, wäre die schädigende Handlung nicht geschehen. Da durch die Verschmelzung und Umwandlung der atypisch-stillen Beteiligung in Aktien ein enormer Wertverfall des eingesetzten Anlegerkapitals zu verzeichnen ist, ist der Schadensersatzanspruch darauf gerichtet, die erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Übertragung der geschaffenen B-Aktien  des Anlegers.

Anleger sollten daher ihren Schadensersatzanspruch prüfen lassen.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

 

 

 

 

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