Partum Gold - neue Urteile zu Gunsten der Anleger - Hilfe durch Anwalt
Worum geht es?
Wir haben bereits über die Anlage berichtet https://www.bontschev.de/aktuelles/partum-gold-gmbh-erste-versaeumnisurteile-liegen-vor-gegen-die-gesellschaft/.
Nun hat das Landgericht München die Gesellschaft erneut zur Rückzahlung der Kaufpreise an die Anleger verurteilt. Es wurden Kaufverträge abgeschlossen und die Anleger zahlten die Kaufpreise, dafür sollten Sie Gold erhalten oder das erworbene Gold (durch die Partum) sollte eingelagert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft mit dem durch die Anleger überlassenen Kapital nicht den im Kaufvertrag vereinbarten Goldbetrag erworben haben. Die Gesellschaft scheint aber auch wirtschaftlich nicht in der Lage zu sein, die Kaufpreises zurückzuzahlen.
Wir werden daher nunmehr bei erfolglosem Vollstreckungsversuch beantragen, das über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird und strafrechtliche sowie zivilrechtliche Maßnahmen der Inanspruchnahme gegen den Geschäftsführer vornehmen.
Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.