PartumGold Deutschland GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet - Hilfe für Anleger
Worum geht es?
Wir haben über die Verfahren gegen diese Gesellschaft bereits berichtet. Anleger hatten über diese Gesellschaft Kaufverträge abgeschlossen zum Erwerb von Gold/Goldmünzen die von der Gesellschaft nicht erfüllt wurden. Dieses bedeutet die Gesellschaft händigte das angeblich erworbene Gold nicht aus. Wir haben vor dem Landgericht München für unsere Anleger Vollstreckungstitel gegen diese Gesellschaft erwirkt. Nachdem wir nunmehr mit der Vollstreckung in das Geschäftskonto und in die Gesellschaftsanteile begonnen haben, müssen wir allen betroffenen Anlegern mitteilen dass die Gesellschaft am 21.5.2024 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren beim zuständigen Registergericht gestellt hat.
Wie geht es weiter?
Gerne melden wir für Sie in dem Insolvenzverfahren, wenn es eröffnet wird, ihre Forderungen an. Darüber hinaus sind wir bestrebt den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich in Anspruch zu nehmen. Er hat nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschleppt, wenn er es nunmehr beantragt, sondern zeichnet unseres Erachtens auch für das Etablieren dieses Betrugsmodells verantwortlich. Die Kaufverträge wurden abgeschlossen mit der Maßgabe, dass Zug um Zug gegen Überlassung des Kaufpreises der im Kaufvertrag vereinbarte Goldbestand erworben wird. Dieses ist nicht erfolgt, es gab jedoch auch keine Rückflüsse der Kaufpreise an die Anleger, so das unseres Erachtens nunmehr geprüft werden muss, ob die Anlegergelder veruntreut wurden.
Diese sie dann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach sich. Wir sind dabei.
Sie haben Fragen: gern sind wir für Sie da.