RV Energy - Insolvenzverfahren - Anleger müssen ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden
Flucht in die Insolvenz
Wir haben bereits über die rechtlichen Maßnahmen informiert, die wir im Namen unserer Investoren gegen das Unternehmen und seinen Geschäftsführer ergriffen haben und weiterhin ergreifen werden. Diese Investoren wurden dazu verleitet, Kapital in Form von Nachrangdarlehen und Genussrechtsbeteiligungen in das Unternehmen zu investieren, um einen Beitrag zur viel gepriesenen "Energiewende" zu leisten. Obwohl die Investitionen getätigt wurden, wurden die versprochenen Zinszahlungen nicht geleistet und auch die Rückzahlungen der Investitionen nach Ablauf der Laufzeit oder im Falle eines Widerrufs wurden nicht erfüllt. Inzwischen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 12.01.2024 anmelden (Aktenzeichen: 8 IN 158/23). Der Prüfungstermin für die Forderungen ist der 30.01.2024. Investoren und Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass ein erheblicher Teil ihrer Forderungen nicht bedient wird.
Wir prüfen auch die Möglichkeit, weitere Verantwortliche in die Haftung zu nehmen, einschließlich des persönlichen Haftungsanspruchs gegenüber dem Geschäftsführer, wenn unerlaubte Einlagen angenommen wurden oder Vermögensanlagen ohne erforderlichen Prospekt vertrieben wurden.
Falls Sie Fragen haben oder Ihre Forderungen anmelden möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen für eine kostenlose Kostenschätzung:
- - Zeichnungsschein des Genussrechtsvertrags oder des Nachrangdarlehensvertrags
- Vertrag für die Wandelschuldverschreibung
- Nachweis der geleisteten Zahlungen
- Informationen zur Rechtsschutzversicherung.
Insbesondere für Geschädigte mit einer Rechtsschutzversicherung ist es ratsam, individuelle Schritte sorgfältig zu planen. Wir bieten einen persönlichen Service, der auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten ist, einschließlich der Unterstützung bei der Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Telefon: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
E-Mail: kanzlei@bontschev.de