SGB Vault AG - Hinweise vom Anwalt an die Anleger
Worum geht es konkret?
SGT AG ist in Konkurs (Insolvenz) gegangen. Anleger, die in Gold investiert haben, haben jetzt weder ihr Geld noch ihr Gold zurückerhalten.
Es laufen bereits Klagen gegen Dritte, wie z. B. einen Anwalt, der Zahlungen angenommen hat, die Wirtschaftsprüfung (Audit) sowie andere Personen, die für das Zustandekommen der Verträge mitverantwortlich waren.
In manchen Fällen wurden Anleger durch ihre Vermittler dazu gebracht, ihren Vertrag von der SGT AG auf eine neue Firma, SGB Vault AG, „umzuwandeln“. Diese Firma sollte scheinbar die Geschäfte der SGT AG unter neuem Namen weiterführen. Die neuen Verträge sahen äußerlich genauso aus wie die alten – was bei vielen Anlegern vermutlich Vertrauen wecken sollte. Einige unterzeichneten sie und schickten sie zurück an die Vermittler.
Aktueller Stand
Die FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsicht) hat einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt, der jetzt anstelle der bisherigen Verantwortlichen der Gesellschaft agiert. Dieser Beauftragte ist auch im Schweizer Handelsregister eingetragen.
Unsere Kanzlei wird für unsere Mandanten Forderungen bei diesem Untersuchungsbeauftragten geltend machen, und auch versuchen insbesondere die Gesellschaft zur Herausgabe des (Roh)Goldes zu bewegen.
Was macht ein Untersuchungsbeauftragter?
Er wird von der FINMA eingesetzt, um im Rahmen eines sogenannten Enforcementverfahrens (aufsichtsrechtliches Verfahren) Sachverhalte zu klären, oder Maßnahmen umzusetzen.
Es gibt weitere Arten von Beauftragten, z. B. Sanierungsbeauftragte, Liquidatoren etc.
Sind Sie betroffen?
Falls Sie selbst betroffen sind (also z. B. in die SGT AG investiert haben), sollten Sie die Kanzlei kontaktieren. Diese benötigt zur Prüfung und weiteren rechtlichen Vertretung folgende Unterlagen:
- - Ihren Vertrag mit der SGT AG
- - Korrespondenz mit Ihren Vermittlern
- - Falls vorhanden: das Vertragsangebot mit der SGB Vault AG
- - Ihre Rechtsschutzversicherungsunterlagen.
- Melden Sie sich gern bei uns.