Sie haben eine Frage?
Wir rufen Sie zurück!

Swiss Finance Group - Festgeldanlagen - was sollen Anleger machen

Für die Entgegenahme von Festgeld benötigt man eine Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz. Liegt diese nicht vor, darf eine Unternehmen solche nicht annehmen und ist verpflichtet diese rückabzuwickeln.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Swiss Finance Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Über ihre Website swissfinance-group.com bietet es zudem ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine Swiss Finance Group wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, findet man auf der Seite der BaFin.

Sie haben auch einen Vertrag abgeschlossen bei der Gesellschaft ? Gern sind wir für Sie da.

Vielleicht interessiert Sie auch...

09.08.2026 Bank- & Kapitalmarktrecht

Girokonto gekündigt? – Was Betroffene jetzt wissen müssen - am Beispielsfall einer Kündigung der Commerzbank erklärt

Weiterlesen 

26.07.2026 Bank- & Kapitalmarktrecht

Insolvenzverfahren über das Vermögen der One Crowd GmbH - was gilt es zu beachten?

Weiterlesen 

21.06.2026 Erbrecht

Schenkungen innerhalb de Ehe müssen beim Erbfall nicht Berücksichtigung finden + können zurückgefordert werden

Weiterlesen 

29.05.2026 Erbrecht

Schenkungen vor dem Tod: Was passiert mit dem Pflichtteil?

Weiterlesen 

24.05.2026 Erbrecht

Grundstücke auf Familienangehörige übertragen

Weiterlesen