Sie haben eine Frage?
Wir rufen Sie zurück!

Swiss Finance Group - Festgeldanlagen - was sollen Anleger machen

Für die Entgegenahme von Festgeld benötigt man eine Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz. Liegt diese nicht vor, darf eine Unternehmen solche nicht annehmen und ist verpflichtet diese rückabzuwickeln.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Swiss Finance Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Über ihre Website swissfinance-group.com bietet es zudem ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine Swiss Finance Group wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, findet man auf der Seite der BaFin.

Sie haben auch einen Vertrag abgeschlossen bei der Gesellschaft ? Gern sind wir für Sie da.

Vielleicht interessiert Sie auch...

22.06.2025 Bank- & Kapitalmarktrecht

SGB Vault AG - keine Save Haven - Konkurs eröfnet

Weiterlesen 

22.06.2025 Bank- & Kapitalmarktrecht

Rückforderungen von Zahlungen, die an Anleger geflossen sind - durch den Insolvenzverwalter - Anwalt rät

Weiterlesen 

05.06.2025 Bank- & Kapitalmarktrecht

Anleger der Swiss Gold AG sollten Haftung der Vermittler prüfen – Anwalt rät zum Handeln

Weiterlesen 

01.06.2025 Bank- & Kapitalmarktrecht

Was tun wenn der Rechtsschutzversicherer Ihren Vertrag im laufenden Prozess kündigt ?

Weiterlesen 

07.05.2025 Bank- & Kapitalmarktrecht

MABEWO HOLDING SE – Partizipationsscheine und Prospektpflicht: Was Anleger jetzt wissen sollten

Weiterlesen