Swiss Gold Treuhand AG - strafrechtliches Ermittlungsverfahren Hof gegen Beteiligte des Schadenskomplexes -
Die Problematik der ca. 80 Millionen CHF verschwundenen Gelder ist allen Geschädigten bekannt. Wir haben unsere Mandanten dahingehend beraten , in dem zunächst nur in Lugano anhängigen Strafverfahren ihre Forderungen über einen Schweizer Anwalt anzumelden und anzuzeigen. Das dortige, in der Schweiz geführte Strafverfahren, richtet sich nur gegen Martin Grossmann, di Giorgi, Vitetta (alles Organe/Verwaltungsräte) die die Konkursschuldnerin führten (jedenfalls in der Außenwirkung).
Wir konnten erreichen, dass sich die deutsche Staatsanwaltschaft des Schadensfalles annimmt, für die Geschädigten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Das in Hof geführte Strafverfahren zu dem Aktenzeichen 1600 Js 7987/24 geführte Ermittlungsverfahren richtet sich nicht nur gegen die oben benannte Organe, sondern auch die Anwälte Dr. Jahr in Berlin und Walther in Halle, die die Zahlungen der Anleger auf Fremdgeldkonten entgegen genommen haben und u.a. auch gegen Turgut.
Die Frage, ob die Entgegennahme der Zahlungen durch die Anwälte nicht nur gegen das ZAG verstößt, sondern auch strafrechtlich relevant ist, wird in den Unterverfahren zu dem Aktenzeichen geführt; 1600 Js 13750/25.
Wir empfehlen unseren Mandanten die Forderung, die aus dem Schadensfall resultiert bei der Staatsanwaltschaft in Hof, gern über unsere Kanzlei anzuzeigen + anzumelden. Die Vertretung durch die Schweizer Anwaltschaft kann beendet werden; beide Staatsanwaltschaften (Hof und in der Schweiz die Bundesanwaltschaft) kooperieren miteinander.
Wenn Sie daher Fragen haben, wenden Sie sich an unser Büro.