Swiss Gold Treuhand GmbH - Angebot Schweizer Gesellschaft an deutsche Anleger
Worum geht es?
Investoren baten uns um Überprüfung einer Investition in Gold, die ihnen von einer Schweizer Gesellschaft - der Swiss Gold Treuhand - angeboten wurde. Man warb mit dem Erwerb von Gold. Die Kunden schlossen einen Kaufvertrag mit Lagervereinbarung ab. Nach dem Kaufvertrag wurde ein Kaufpreis vereinbart it einer 5 % -igen Vermittlungsgebühr für den Erwerb von Gold als Rohgold von 21,6 Karat und damit einem Goldanteil von 900. Die Zahlung sollte auf das eines Treuhänders erfolgen in Deutschland, der zugleich Anwalt als tätig ist. Die Verwahrung des Goldes sollte in einem Schweizer Zollfreilager erfolgen oder in einer Sammelverwahrung einer Schweitzer oder französischen Raffinerie.
Problematisch nach dem Vertragsbedingungen, dass das Kundeneigentum Teil der jeweiligen Sammelbestände werden sollte. Der Kunde sollte Eigentümer von Rohgold werden, aber die Rechte den Kunden die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft aufzuheben, sollte ausgeschlossen sein. Ein Widerspruch in sich. Der Kunde sollte das Recht haben, nach Kündigung der Lagervereinbarung sich seinen Goldbestand ausliefern zu lassen oder das Gold verarbeiten zu lassen in Barren mit 999,9 / 1.000 Reingehalt.
Wo liegt das Problem?
Unsere Mandanten sind angeschrieben worden, von der Swiss Gold Treuhand das es Probleme gibt bei der dritten italienischen Raffinerie, wo Unregelmäßigkeiten von der staatlichen dortigen Finanzaufsicht festgestellt wurden und kurzer hand wohl zur Beschlagnahme der dortigen Goldbestände geführt haben sollen. Man informierte die Mandanten darüber das die betrauten Personen wohl “unregelmäßig” gehandelt haben sollen und es zu Verzögerungen in der Auslieferung kommen kann.
Was machen wir?
Wir haben die Lagervereinbarung gekündigt und nach den uns vorliegenden Kaufverträgen die Herausgabe der Goldes verlangt. Darüber hinaus prüfen wir die Widerruflichkeit des Kaufvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Problematisch sind folgende Punkte :
- a) die Investoren haben nicht Gold mit dem höchsten Reingehalt erworben, sondern nur mit 900/1000 Feindichte. Die beste Qualität mit der höchsten Reinheit ist immer Gold mit einem Reinheitsgehalt von 999,95/1.000. dieses hat auch die höchste Wertbeständigkeit.
- b) die Lagerung und der Lagerort wurde den Mandanten nicht nachgewiesen, wir gehen von einer Lagerung in einem Schweizer Zollfreilager aus, wie vom Vermittler versprochen und auch im Rahmen der Anlageberatung versprochen. Wir verlangen daher den Nachweis des Erwerb und der Lagerung des Goldes.
c) die Zahlung der Kaufpreise erfolgte auf ein Konto eines Rechtsanwalts - inwieweit Vorschriften der Geldwäsche verletzt wurden wird derzeit durch uns einer Prüfung unterzogen.
Wir haben daher verschiedene Haftungsgegner und haben darüber hinaus die Schweizer Finanzaufsicht und die BaFin unterrichtet.
Sie haben auch eine Anlage erworben und benötigen Hilfe? Gern - wir brauchen folgende Unterlagen :
- - Kaufvertrag mit Lagervereinbarung
- - Nachweis der Zahlung
- - weiteren Schriftverkehr
- - Beratungsdokumentation des Vermittler oder Anlageberaters.