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TH Mining und + Genossenschaftsanteile an der Schweizer Genossenschaft Zukunft

Was sind Partizipationsscheine?

Wir haben immer wieder die Anleger gewarnt vor dem Anlageinstrument Partizipationsschein und deren Risiken. Partizipationsschein sind Inhaberpapiere, durch die der Anleger am Erfolg eines Unternehmens und an dem Vermögen beteiligt sein soll. Sie haben einen Nennwert und stellen eine vermögenswerte Beteiligung dar. Mit dem Partizipationsschein sind die gleichen Vermögensrechte wie mit einer Aktie verbunden, jedoch gewährt er kein Stimmrecht und grundsätzlich keine damit zusammenhängenden Rechte. Mit dem Erwerb erhält der Anleger einen Anspruch auf Dividende und auf den Liquidationserlös. Problematisch ist das der Anleger oft nicht analysieren kann, ob die Gesellschaft an der er sich beteiligt überhaupt Gewinn erzielen kann, oder ob es sich um eine Luftnummer handelt, die nur dazu dient das Geld der Anleger abzuschöpfen und den Verlust damit zu rechtfertigen, man habe ja mit der Gesellschaft keinen Gewinn erzielt sondern Verlust. Denn wenn die Gesellschaft Verlust "macht" ist der Anleger auch daran beteiligt und verliert sein Kapital nach und nach. Häufig operieren diese Gesellschaften aus der Schweiz und vertreiben die Anlagen an deutsche Anleger - manchmal ohne Vermögensinformationsblatt und ohne Prospekt und andere formale Erfordernisse, die das Vermögensanlagengesetz u.a. vorschreibt.

Fazit : keine geeignete Anlageform, wenn man nicht das Geld wie beim Roulette im Casino auch verlieren kann; kein Instrument wenn Sie eine risikolose Anlage suchen.

TH Mininig AG - wendet das Modell des Einsammelns von Anlegergelder mit Partizipationsscheinen an

TH steht für Thomas Hölscher, der über eine Schweizer Gesellschaft der TH Mining AG Gelder auch von deutschen Anlegern einsammelt. Die Gelder sollten auf Konto bei der Hypothekarbank Lenzburg AG und bei einer Kantonalbank eingezahlt werden. Prüfen Sie auf welche Konten Sie Ihre Zahlungen geleistet haben und wer Kontoinhaber ist. Lassen Sie - bei Bedarf - die Sicherheit der Anlage im Hinblick auf Ihren Anlagehorizont prüfen.

Sie haben Fragen ? Gern sind wir für Sie da.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

Tel:     0351/ 21 52 025-0

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren.

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

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