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Thomas Lloyd Investment AG - welche rechte haben Anleger in Genussrechten ?

Worum geht es ?

Diese Investments wurde den Anlegern als Altersvorsorgeprodukt verkauft. Die Gesellschaften wechselten immer wieder durch Umwandlungen und Verschmelzungen. Anleger, die bspw. Genussrechtskapital der DKM Vermögensanlagen AG überlassen haben, stimmten wiederum zu, dass die Genussrechte in Genussrechte der Thomas Lloyd Investment AG umgewandelt werden.  Diese Genussrechte sollten wiederum in Aktien “aufgehen”, nach Verschmelzung der Gesellschaft mit der CT Infrastructure Holding Limited zu der CTIH . Stichtag hierfür war der 31.12.2018. Nach diesem Stichtag sollten die Genussrechte in Aktien umgewandelt werden. Ein Genussrechtskapital von 50 TEUR sollte zur Entstehung von 50.000 Aktien führen und die Anleger Aktionäre werden.

Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind eine Form der Unternehmensfinanzierung und -beteiligung in Deutschland. Sie ermöglichen es Anlegern, Geld in ein Unternehmen zu investieren und im Gegenzug eine regelmäßige Verzinsung oder Gewinnbeteiligung zu erhalten. Im Vergleich zu Aktien gewähren Genussrechte jedoch normalerweise kein Stimmrecht bei Unternehmensentscheidungen.

Hier sind einige wichtige Merkmale von Genussrechten:

Verzinsung oder Gewinnbeteiligung: Inhaber von Genussrechten erhalten in der Regel eine jährliche Verzinsung auf ihr investiertes Kapital oder eine Gewinnbeteiligung, die sich nach den Unternehmensergebnissen richtet. Die genaue Höhe der Zahlungen kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und wird in den Genussrechtsbedingungen festgelegt.

Kein Stimmrecht: Im Gegensatz zu Aktien gewähren Genussrechte normalerweise keine Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Unternehmensführung oder strategische Entscheidungen. Anleger haben in der Regel kein Mitspracherecht bei Hauptversammlungen oder anderen Unternehmensentscheidungen.

Feste Laufzeit: Genussrechte haben oft eine feste Laufzeit, nach der das investierte Kapital zurückgezahlt wird. Diese Laufzeit kann variieren und wird ebenfalls in den Genussrechtsbedingungen festgelegt.

Nachrangigkeit: Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens stehen Genussrechte im Rang hinter anderen Verbindlichkeiten wie Bankkrediten und Anleihen. Das bedeutet, dass Genussrechtinhaber erst nach den anderen Gläubigern bedient werden, wenn das Unternehmen liquidiert wird.

Welche Rechte haben Anleger?

Die Umwandlung führte zur Verwässerung der Rechte der Anleger. Sie können nach Ausübung des ihnen zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechts die Rückzahlung des Beteiligungskapitals / Genussrechtkapitals zu 100% verlangen. Dieses ist die derzeitige obergerichtliche Rechtsprechung. darüber hinaus waren die Nachrangabrede der Genussrechte unwirksam.

Welche Unterlagen benötigen wir, wenn wir Sie dabei unterstützen sollen?

  • - ursprünglicher Vertrag über Zeichnung Genussrechtskapital
  • - letzter Auszug aus dem Genussrechtsregister
  • - Mitteilung über die Umwandlungen
  • - Police Rechtsschutzversicherung.
  •  
  • Sie haben Fragen ? gern sind wir für Sie da. 

 

 

 

 

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