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TIMBERLAND AG - Update

Worum geht es ?

Wir haben bereits über diese Kapitalanlage berichtet, die wie häufig Produkte aus dem grauen Kapitalmarkt vertreibt. Die Gesellschaft betrieb zunächst eine Vermögensverwaltung und vermittelte den Anlegern hauseigene Fonds, die nicht tatsächlich erfolgreich liefen. Diese wurden in Genussrechte umgewandelt und die Anleger erhielten jährliche Kontoauszüge mit dem Ausweis von Basisdividenden in Höhe von 6,5 % jährlich. Die Erträge die ausgewiesen wurden, sind nicht ausgezahlt worden, sondern sollten thesauriert zum Ende der Anlage ausgezahlt werden.

Was ist Genussrechtskapital ?

Der Begriff des Genussrechtskapitals ist gesetzlich nicht definiert. Im Sinne dieses Schreibens umfasst er schuldrechtliche Gläubigerrechte, durch die dem Rechteinhaber grundsätzlich Vermögensrechte zugestanden werden, die typischerweise nur Gesellschaftern zustehen. Der Anleger trägt das Totalausfallrisiko.

Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird, verliert nach der Verlautbarung IDW/HFA 1/94 , unabhängig von dessen Ausgestaltung nicht seinen schuldrechtlichen Charakter. Es ist in der Handelsbilanz je nach Sachverhalt als Fremdkapital zu passivieren, unmittelbar in das Eigenkapital einzustellen oder in der Handelsbilanz. Es ist Genussrechtskapital laut IDW/HFA 1/94 als Eigenkapital auszuweisen, wenn es folgende Kriterien erfüllt :
 Nachrangigkeit der Kapitalüberlassung gegenüber den anderen Gläubigern,
 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung,
 Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe des überlassenen Kapitals und
 Langfristigkeit der Kapitalüberlassung.

Unsere Mandanten haben in dem vorliegenden Fall in Genussrechte der Gesellschaft investiert. Die Anleger haben nicht die Stellung eines Gesellschafters, haben keine Einsichtsrechte in die Unterlagen der Gesellschaft und können nicht die Verwendung der Gelder steuern, zahlen aber und haben das volle Insolvenzrisiko. Nach unserer Rechtsmeinung ist die Nachrangabrede unwirksam und das überlassene Kapital zurück zu erstatten.

Wir haben für Mandanten, deren Verträge zur Rückzahlung anstehen, die eingezahlten Darlehensbeträge zurückgefordert. Eine Rückerstattung ist bisher nicht erfolgt, so dass nun Klage erhoben wurde.

Aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft, für das Jahr 2020, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,1 Mio. Euro, der aus Zinsaufwendungen resultieren soll u.w. Positionen wie Leasinggebühren. Es ergibt sich nicht, was das tatsächliche operative Geschäft der Gesellschaft ist.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da. Wir benötigen folgende Unterlagen :

- Vermögensverwaltungsvertrag
- Kontoauszüge aus denen sich die Umbuchung in das Genussrechtskapital ergibt und die Verbuchung der Basisdividende
- Verträge soweit vorhanden
- Prospekte / Flyer.


Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an. 

 

 

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