Timberland Capital AG - Genussrechte - was sollen Anleger tun ?
Unsere Mandanten haben in dem vorliegenden Fall in Genussrechte der Gesellschaft investiert. Dieses ist Nachrang - Kapital, d.h. die Anleger haben nicht die Stellung eines Gesellschafters, haben keine Einsichtsrechte in die Unterlagen der Gesellschaft und können nicht die Verwendung der Gelder steuern, zahlen aber und haben das volle Insolvenzrisiko. Wir prüfen derzeit die Nachrangabrede und deren Wirksamkeit.
Den Anlegern wurden Zinsen für die Überlassung des Genussrechtskapital versprochen, die nicht ausgezahlt wurden, sondern dem Konto des jeweiligen Anlegers gutgeschrieben werden, ein Risiko, denn unabhängig, ob ausgezahlt oder nicht, die Zinsen müssen versteuert werden und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Wir haben für Mandanten, deren Verträge zur Rückzahlung anstehen, die eingezahlten Darlehensbeträge zurückgefordert. Eine Rückerstattung ist bisher nicht erfolgt, so dass nun Klage erhoben wird.
Aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft, für das Jahr 2020, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,1 Mio. Euro, der aus Zinsaufwendungen resultieren soll u.w. Positionen wie Leasinggebühren. Es ergibt sich nicht, was das tatsächliche operative Geschäft der Gesellschaft ist.
Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da. Wir benötigen folgende Unterlagen :
- - Vermögensverwaltungsvertrag
- - Kontoauszüge aus denen sich die Umbuchung in das Genussrechtskapital ergibt
- - Verträge soweit vorhanden
- - Prospekte / Flyer.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
- Tel: 0351/ 21 52 025-0
- Fax: 0351/ 21 52 025-5
- Mail: kanzlei@bontschev.de
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.