Update UDI - Hilfe für Anleger
Wir haben bereits mehrfach berichtet und verweisen auf unsere Artikel die wir mit diesem verlinkt haben.
Ziel der UDI Gesellschaften war es, in Biogasanlagen, Windkraftanlagen und Solaranlagen zu investieren.
Die Gesellschaften der UDI warben bei den Anlegern in den Jahren 2004 - 2018 jeweils hohe Emissionsvolumen zwischen 2,9 Mio. € und bis zu 18 Mio. € ein.
Diese sollten dann in entsprechende Projektgesellschaften investiert werden, die wiederum nachhaltig Strom gewinnen sollten.
In dem Portfolio der angebotenen Kapitalanlagen befinden sich auch Investitionen in Genussrechte und Kommanditbeteiligungen, die Anlegern angeboten wurden. Im Angebot befanden sich bspw. die Investitionsmöglichkeiten „UDI Genussrecht I" und „UDI Genussrecht II". Bei ersterem ging der größte Anteil des Vermögens von circa 1 Mio. € an die Top 3 Biogas GmbH & Co. KG. Hier wurde es jedoch oft für wirtschaftliche Problemlösungen innerhalb des Unternehmens verwendet.
Das größte Anlegervolumen floss jedoch in die Nachrangdarlehenprodukte. Hierbei handelte es sich um ungesicherte Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt. Die Anleger tragen das Risiko eines Unternehmers, mit der Möglichkeit des Totalausfall, haben jedoch nicht die damit korrespondierenden Rechte, wie beispielsweise Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Unterlagen der Gesellschaft.
- UDI - Hilfe für Anleger
- UDI - Hinweis für Anleger
- UDI - Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
- UDI - Nachrangdarlehen - Hilfe für Anleger
Wir haben bereits darüber unterrichtet, dass über das Vermögen der UDI Festzins VI GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nunmehr droht auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der weiteren Gesellschaften, die vorab den Anlegern Vereinbarungen anbietet, die 2-stufig aufgebaut sind und helfen sollen die Insolvenz zu vermeiden.
Es muss damit gerechnet werden, dass das Insolvenzverfahren auch über die weiteren Gesellschaften
- UDI Energie Festzins III - Emmissionsvolumen ca. 9,0 Mio. €
- UDI Energie Festzins IV - Emmissionsvolumen ca. 7,3 Mio. €
- UDI Energie Festzins V - Emmissionsvolumen ca. 7,4 Mio. €
- UDI Energie Festzins VII - Emmissionsvolumen ca. 7,4 Mio. €
eröffnet wird.
Hintergrund ist der, dass die Nachklausel unwirksam ist und dieses dazu führt, dass ein unerlaubtes Einlagengeschäft vorliegt. In der Konsequenz sind daher die Verträge rückabzuwickeln, d. h. die Gesellschaften werden jeweils verpflichtet, den Anlegern die gewährten Darlehensbeträge zurück zu zahlen, was jedoch möglicherweise die Liquidität der Unternehmen nicht mehr zulassen könnte. Die Folge ist dann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Welche Beratungsleistung bieten wir an?
Wir beraten zu einem Pauschalhonorar zu den Inhalten der Ihnen angebotenen Vereinbarungen und auch etwaigen Ausführungen. Wir geben Ihnen Handlungsempfehlungen und unterrichten Sie über die weiteren Schritte der Gesellschaft wie beispielsweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und bereiten die Voraussetzungen vor, damit Ihre Forderung dann schnellstmöglich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens im 1. Rang mit angemeldet werden können.
Darüber hinaus werden wir Sie auch über weitere Haftungsgegner unterrichten.
Bei weiteren Fragen erreichen sie uns per Mail über unser Kontaktformular oder telefonisch.