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Widerrufsjoker ziehen – Chance für FuBusAnleger auf eine Insolvenzquote

Worum geht es?

Anleger haben viel Geld verloren. Bisher haben die Anleger, die bei der PROSAVUS AG Genussrechte erworbene haben, keine Auszahlung auf die Quote erhalten. Begründung des Insolvenzverwalters dafür: die Forderungen, die angemeldet wurden, seien nachrangig.

Die Forderungen wurden entweder durch die Anleger selbst, bzw. einen durch die Anleger beauftragten Anwalt, angemeldet oder alternativ durch den gemeinsamen Vertreter. Wir haben die Wirksamkeit der Bestellung des gemeinsamen Vertreters immer gerügt; der BGH hat die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters als nicht wirksam erachtet, da das Schuldverschreibungsgesetz auf das Produkt Genussrechte keine Anwendung findet.

Es gibt für die Anleger einen Ausweg aus dieser Misere. Die Genussrechtsverträge enthalten möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Anleger als Verbraucher waren ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Wenn das nicht erfolgt ist, können die Anleger ihre Willenserklärung widerrufen.

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu und übt er dieses aus, dann ist er und der Unternehmer/Gesellschaft der Emittentin nicht mehr an die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen gebunden.

Das Vertragsverhältnis verwandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis um. D.h. es ändert sich die Richtung der sich daraus ergebenden Hauptleistungspflichten. Damit besteht kein Vertrag mehr. D.h. das geleistete Geld kann zurückgefordert werden, weil der Anleger wegen des fehlenden Vertrages nichts hätte zahlen müssen.

Der Charme und Ihr Vorteil: ein etwaiger nach Verrechnung der Rückabwicklungsleistungen verbleibender Anspruch wird dann im Rang des § 38 InsO angemeldet und könnte Ihnen eine Auszahlung auf die Quote sichern. Möglicherweise erlischt auch die Forderung, die der Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der Ausschüttungen (Basiszinsen und Übergewinnzinsen), in derzeit laufenden Prozessen geltend macht.

Was ist zu tun?

Zunächst ist die Widerrufsbelehrung, die Ihnen erteilt wurde, auf Widerruflichkeit zu prüfen. Dann können wir gern den Widerruf erklären und begründen und im Nachfolgenden die Forderungsanmeldung für Sie vornehmen. Wir benötigen dazu:

  • Zeichnungsschein mit Widerrufsbelehrung
  • Beleg/Kontoauszug als Nachweis für Einzahlung Genussrechtskapital - Zinsbescheinigungen mit Auszahlungsabrechnung
  • Bisherige Forderungsanmeldung.

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