Zinsbaustein - Crowdinvesting - was sollen Anleger tun?
Worum geht es?
Das Produkt ist ein kompliziertes Konstrukt, bei dem es gilt, die Vertragspartner auseinanderzuhalten. Anleger werden mit kleineren Beträgen in die Investment gelockt; die Beträge liegen unter 25 TEUR. Die Vielzahl unser Mandanten hat mehrere Investments getätigt mit Beträgen zwischen 10 TEUR bis 25 TEUR.
Die Plattform dient dazu, dass Emittenten, die einen Kapitalbedarf haben, ihr Produkt / Darlehensteilforderungen / Nachrangdarlehen / Genussrechte u.a. über die Plattform anbieten lassen, die dann den Investor / Anleger und die Emittenten zusammenführt. Die Formulare zu dem Vertragsabschluss werden über die Plattform zur Verfügung gestellt; der Anleger der ein Verfahren seiner Risikogeneigtheit durchlaufen soll, generiert den Vertragsabschluss, durch Betätigen des Button verbindlich abschließen. Vertragsformulare werden weder übersandt noch gesondert bereitgestellt.
Die elektronischen Formulare enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen. Aus den Anlagevertragsbedingungen (so die Überschrift, nicht Anlagevertrag) ergibt sich eine Widerrufsbelehrung, die gegenüber Zinsbaustein erklärt werden muss. Danach soll der Anleger, der einen Vertrag über eine Vermögensanlage gemäß §§ 2a-2c Vermögensanlagengesetz geschlossen hat, hat ein Widerrufsrecht gemäß § 2d Vermögensanlagengesetz. Die Plattform ist rechtstechnisch Anlagevermittler.
Was ist das Problem?
Unsere Mandanten stellen fest, dass die Emittenten, mit denen sie kontrahiert haben, insolvent geworden sind oder werden und so der ihnen zustehende Rückzahlungsanspruch aus der Darlehensteilforderung oder einem Nachrangdarlehen entfällt. Sie / Investoren tragen daher das volle Risiko, dass sich leider in den von uns vertretenen Fällen voll realisiert.
Dieses führt immer dazu, dass die Inanspruchnahme anderer Haftungsgegner, wie bspw. der Plattform geprüft werden muss.
Widerruf möglich?
Wir gehen davon aus, dass ein Widerruf des Vertrages, trotz Ablauf der Widerrufsfrist noch in Betracht kommen kann. Dieses hängt damit zusammen, dass bspw. bei dem Investment, bei dem die Anleger Darlehensteilforderungen erwerben, die Forderung beim Abschluss des Vertrages noch nicht bestimmt ist und bekannt ist ob diese tatsächlich existiert. Auch steht der Vertrag unter diversen auflösenden Bedingungen, die es schwer machen, die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsbelehrung zu definieren und diesen zu berechnen. Weitere Belehrungsmängel liegen vor.
Schadensersatzanspruch gegen die Plattform?
Die Plattform ist Vermittler. Nach der Vermittlerhaftung des BGH kann eine Haftung in Betracht kommen, auch wenn der Auskunftsvertrag, der zwischen dem Anleger und der Plattform geschlossen wird, zustande kommt. Die Plattform haftet aber auch für Produkte, die sie anbietet (von Emittenten) und die eine mangelhafte Nachrangabrede enthalten. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
letzte Bilanz der Zinsbaustein GmbH - wussten Sie ?
Diese wurde erstellt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,047 Millionen Euro aus. In dem Erläuterungsteil zur Bilanz weist die Gesellschaft daraufhin, dass die bilanzielle Überschuldung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht entgegenstehen soll. Es sollen Wandelanleihen bestehen, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet sind und zum 31.12.2021 mit 2,961 Euro valutieren. Die Laufzeit der Wandelanleihen soll bis zum 31.12.2021 verlängert worden sein.
Was der Ukraine Krieg mit der schlechten finanziellen Situation zu tun hat erschließt sich nicht, lebt die Plattform doch davon, dass sie Technik bereitstellt um Kapitalgeber und Kapitalsuchende zusammen zu bringen.
Auch erschließt sich nicht warum die Gesellschaft Ihrer Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses hinterherhinkt und der Jahresabschluss 2021 der letzte vorliegende und veröffentlichte Jahresabschluss ist.
Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
- Tel: 0351/ 21 52 025-0
- Fax: 0351/ 21 52 025-5
- Mail: kanzlei@bontschev.de