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Anleihe Wirecard AG – Was ist für Kleinanleger zu tun

Wir haben bereits über das Insolvenzverfahren der Wirecard AG mehrfach berichtet und auch darüber, dass keine übereilten Schritte durch die Kleinanleger erfolgen sollten, sondern in einem ersten Schritt Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren angemeldet werden sollten. Dieses betraf überwiegend Anleger, die Aktien des insolventen Unternehmens erworben haben. Es gibt jedoch auch Anleger, denen durch die Hausbank die Anleihe der Wirecard AG vermittelt wurde. Diese Anleihe wurde geführt unter der Wertpapierkennnummer A2YNQ5 und hatte eine Laufzeit bis zum 11.09.2024.

Eine Anleihe ist ein zinstragendes Wertpapier, dass dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt. Es können auch zusätzliche Rechte vereinbart sein. Typischerweise dienen Anleihen dem Schuldner/Wirecard AG zur Fremdfinanzierung und dem Gläubiger zur Kapitalanlage. Die vorliegende Anleihe hat eine Laufzeit bis 11.09.2024 und der Kündigungstermin lag beim 11.06.2024 (3 Monate vor Ablauf der Laufzeit).

Anleger, die diese Anleihe erworben haben, erwerben mit dem Kauf keinen Anteil an dem Unternehmen, wie es bei der Aktie der Wirecard AG der Fall war. Die Anleihe stellt Fremdkapital des emitierenden Unternehmens dar. Anders ausgedrückt, der Anleger hat dem Unternehmen einen Kredit gewährt. Die Anleihe wurde im Oktober 2019 zu einem Kurswert zwischen 88,00 € und 89,00 € gehandelt.

Einige deutsche Großbanken haben die Anleihe, die eine Mindeststückelung (Mindestinvestitionsbetrag) von 100.000,00 € vorsah, auch an Kleinanleger verkauft. Nach Eröffnung des Insol-venzverfahrens ist auch die Anleihe wertlos, mit der Folge, dass dem Anleger ein Totalausfallrisiko droht.

Welche Rechte haben Anleger?

Wir haben für unsere Anleger die Forderung nicht nur im Insolvenzverfahren angemeldet, sondern machen zugleich Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken geltend. Uns liegen von einigen deutschen Großbanken nicht nur die Produktbeschreibung vor, sondern zugleich Flyer, die darauf hinweisen, dass die Anleihe nur durch professionelle Kunden erworben werden kann, da Wirecard in der Zielmarktfestlegung andere Kunden ausgeschlossen hat. Professionelle Kunden nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Kunden, die aufgrund ihrer Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand in der Regel in der Lage sind, die Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Kunden, die dieser Kategorie zugeordnet sind, sind in der Regel in der Lage, die Risiken selbst einzuschätzen.

In der Regel werden dem Kundenkreis der professionellen Kunden Unternehmen, Institutionen, Finanzdienstleister und Regierungen zugeordnet. In der Regel sind Privatanleger keine professionellen Anleger, sondern in den davorliegenden Kundenkategorien einzustufen, nämlich als Privatkunde, der kein professioneller Kunde ist. Nach der gesetzlichen Regelung des § 31 Abs. 3 a WpHG sind Privatkunden Kunden, die keine professionellen Kunden sind. In der Regel sind Kleinanleger, keine professionellen Kunden, sondern Privatkunden.

Wir gehen derzeit davon aus, dass Banken, die ihren Kunden die Anleihe zum Kauf empfohlen haben, nicht anlage- und anlegergerecht beraten haben und insbesondere die Kunden nicht darauf hingewiesen haben, dass die Emittentin Wirecard AG, die Anleihe mit der Zielmarktfestlegung begeben hat, „dass andere Kunden als professionelle Kunden ausgeschlossen sind.“ Sollten die Voraussetzungen für eine anlage- und anlegergerechte Beratung nicht vorliegen, hat der Kunde einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank und Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wäre der Kaufvertrag über die Anleihe nicht abgeschlossen worden. Diese Ansprüche machen wir derzeit für unsere Mandanten geltend.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

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