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Umschuldung von Darlehensverträgen

Seit 15 Jahren betreuen wir gewerbliche Mandanten, aber auch natürliche Personen, die ein Darlehensengagement bei einer Bank haben, dieses jedoch notleidend geworden ist. Häufig hängt dieses damit zusammen, daß Einnahmen entfallen oder zurückgehen, die in der Kalkulation, bei Abschluss des Darlehensvertrages, für den Kapitaldienst gedacht waren.

So muss beispielsweise ein Mandant für den Darlehensvertrag einen jährlichen Kapitaldienst i.H.v. 300.000,00 € aufbringen und nutzt dazu die jährlichen Netto-Mieteinnahmen, die bei Abschluss des Darlehensvertrages bei 400.000,00 € lagen aber aufgrund leer stehender Wohnungen zurückgegangen sind, auf 300.000,00 € jährlich.

Bei diesen verminderten Nettomieteinnahmen liegt eine Verschiebung der Einnahmen-Ausgabensituation vor, da diese Einnahmen zu 100 % benötigt werden um den Kapitaldienst zu erbringen. Hier bleibt keine Luft, um beispielsweise Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen oder weitere Ausgaben zu tätigen, die mit der Bewirtschaftung eines Objektes in dieser Größe zusammenhängen.

Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir begleiten unsere Mandanten bei sämtlichen Gesprächen, mit der bisherigen Gläubigerbank und möglicherweise einer Gläubigerbank die das Darlehensengagement ablöst.
  • Wir erstellen für unsere Mandanten ein Konzept und prüfen die Objektwirtschaftlichkeit.
  • Wir berechnen für unsere Mandanten den Kapitaldienst, im Zusammenhang mit den Möglichkeiten die das Objekt bietet.
  • Wir verhandeln mit der finanzierenden Gläubigerbank Verzichte aus, unter Berücksichtigung der sanierungsrechtlichen Vorschriften.
  • Wir beraten Sie über die zu erbringenden Sicherheiten im Rahmen einer Neufinanzierung und die damit verbundenen Rechtsfolgen.
  • Im Moment ist der Widerrufjoker in Mode. Selbstverständlich prüfen wir auch im Rahmen der Umfinanzierung, ob es sinnvoll ist, den Darlehensvertrag zu widerrufen und so den Weg zu ebnen, für eine Neufinanzierung, die darin besteht, daß die ablösende Bank die Restvaluta ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablöst.

Wir haben in den 15 Jahren unserer Tätigkeit ca. 40 Mandate im Rahmen einer Umfinanzierung bzw. Umschuldung begleiten dürfen. Im Einzelfall haben wir Darlehensengagements mit einer Größenordnung zwischen 3 Mio. Euro und 12 Mio. Euro betreut.

Rechtsanwältin Bontschev ist gelernte Bankkauffrau und hat vor Beginn der Anwaltstätigkeit 5 Jahre in einer Bank gearbeitet. Die bankrechtlichen Gepflogenheiten sind daher bekannt. Eine Umfinanzierung ist für keine Seite einfach.

Eine Umfinanzierung ist immer zeitintensiv. Sie lohnt sich jedoch dann, wenn sowohl für den Darlehensnehmer/Mandanten als auch die finanzierende Gläubigerbank eine Win-Win-Situation hergestellt wird, die dazu führt, daß Ausfälle in Größenordnungen vermieden wer-den, das Darlehensengagement aufgeräumt wird und so wirtschaftlicher Schaden für den Darlehensnehmer und die Bank vermieden werden.

Gern knacken wir für Sie jede harte Nuss.

 

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev