Life Forestry Switzerland AG - Konkursverfahren eröffnet - was heißt das für die Gläubiger / Anleger
Wir haben bereits über diese Kapitalanlage berichtet.
Was war das Geschäftsmodell?
Das Geschäftsmodell von Life Forestry war im Wesentlichen ein Sachwert-/Rohstoff-Investment in Form von Teakholz-Plantagen: Anleger wurden als (Mit-)Eigentümer von Plantagen dargestellt, mit langfristiger Renditechance durch Holzverkauf und steigende Holzpreise — plus dem Marketing-Versprechen von Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit.
Allerdings hing der Erfolg stark von vielen unsicheren Faktoren (Wachstum, Klima, Holzpreise, Marktzugang etc.) ab. In der Praxis gab es erhebliche Kritik, rechtliche Auseinandersetzungen und Rückabwicklungen — viele Anleger, die auf hohe Renditen gehofft hatten, haben mit massiven Verlusten gerechnet. Damit war das Geschäftsmodell im Kern spekulativ und risikoreich.
Was bot die Gesellschaft den Anlegern/ Investoren an?
Life Forestry bot Anlegern die Möglichkeit, nicht einfach Aktien oder Anteile an einem Fonds, sondern Baumbestände bzw. Teakholz-Plantagen in tropischen Ländern zu „kaufen“ — typischerweise in Mittel- bzw. Südamerika (z. B. Costa Rica, Ecuador) und teils auch Afrika.
Der Käufer wurde „Eigentümer“ dieser Plantagen bzw. der Bäume werden — mit dem Versprechen, von steigender Nachfrage nach Edelholz und langfristig steigenden Holzpreisen zu profitieren (Wertzuwachs und Ernteerträge)
Der Kauf war oft verbunden mit einer längerfristigen Perspektive; die Wertsteigerung sollte über viele Jahre (oft 15–20 Jahre oder mehr) realisiert werden.
Die Risiken haben sich nun realisiert
Es besteht das Risiko von Naturkatastrophen (z. B. Klimarisiken, Unwetter, Schädlinge) — Plantagen in tropischen Ländern sind besonders anfällig. Das kann das gesamte Investment gefährden.
Der Verkauf der Holzstämme nach vielen Jahren hängt stark von der Marktentwicklung und der Preisentwicklung ab — nichts ist garantiert. Es gibt keine verlässliche Sicherheit, dass sich der Wert tatsächlich wie prognostiziert entwickelt.
Die Aufsichtsbehörde BaFin warnte das Unternehmen bzw. untersagte teilweise das öffentliche Anbieten der Investments — ohne den gesetzlich geforderten Verkaufsprospekt. In Deutschland etwa hat BaFin Angebote der Life Forestry Switzerland AG gerügt.
Es gab Gerichtsentscheidungen: Anleger konnten danach Rückabwicklung der Verträge verlangen — also ihr investiertes Geld zurückfordern, statt auf Holzerlös zu warten.
Konkurs
Der Konkurs (Insolvenz) einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft hat für die Gläubiger eine Reihe klar definierter rechtlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen.
Sobald das Konkursverfahren eröffnet wird, gilt:
- Alle offenen Betreibungen werden eingestellt (Art. 206 SchKG).
Einzelvollstreckungen (z. B. Lohnpfändung, Sachpfändung) sind nicht mehr möglich. Daher bleiben auch die Gläubiger die geklagt haben nun auf dem “Prozess sitzen”.
Nur noch die kollektive Zwangsvollstreckung über die Konkursmasse findet statt. Sie können keine individuellen Zwangsmaßnahmen mehr durchsetzen.
Forderungen müssen im Konkurs eingegeben werden
Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der gesetzten Frist beim Konkursamt anmelden (Art. 232 SchKG).
Rechtsfolge Konkurs für Gläubiger
Wenn ein Gläubiger seine Forderung nicht vollständig erhält, bekommt er nach Abschluss des Konkurses einen Konkursverlustschein (Art. 265 SchKG).
Der Verlustschein ist nicht verzinst, aber 20 Jahre lang vollstreckbar, falls der Schuldner später wieder zu Vermögen kommt (nur bei natürlichen Personen relevant).
Bei Konkurs einer juristischen Person (AG, GmbH) ist der Verlustschein allerdings faktisch wertlos, da die Gesellschaft erlischt.
Rechtsfolgen für juristische Personen
Sobald der Konkurs rechtskräftig abgeschlossen ist:
Die Gesellschaft wird gelöscht.
Keine Nachforderung an ehemalige Gesellschafter oder Organe – ausser: Organhaftung (OR 754)
Unterbilanz/Überschuldung schuldhaft nicht angezeigt
Durchgriffshaftung in Sonderfällen
Was empfehlen wir?
Wir empfehlen immer die Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren, denn wenn Sie es nicht tun, werden Sie im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt. Wir werden in den nächste Tagen prüfen,
inwieweit zu berücksichtigen ist, dass Sie Eigentümer der Bäume sind.
Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da.
wie benötigen folgende Unterlagen:
- den Zeichnungsschein
- den Nachweis der Zahlung
- Mitteilung der ausgezahlten Ausschüttungen.