SGT Gold - Hilfe durch Anwalt
Immer wieder sind wir überrascht was und wo unsere Mandanten Gold kaufen. So in den Fällen, die wir seit drei Wochen betreuen und die Anleger betreffen, die in der Schweiz bei der SGT Treuhand AG Gold erworben haben.
Wie sehen die Verträge aus?
Es wurden Goldkaufverträge abgeschlossen mit Lagervereinbarungen. Danach erwarben die Investoren Gold mit einer Feindichte von 900/1000 statt 999,9/1000 und zahlten noch 5 % Agio. Sie / die Investoren sollten dann das Gold der Gesellschaft überlassen können, die es dann einlagert bei einer Gesellschaft in der Schweiz. Die Zahlungen flossen teilweise über Konten, die bei Anwälten lagen und diese leiteten das Geld/Kaufpreis weiter. Die Investoren sollten die Möglichkeit haben, das Gold veredeln zu lassen mit einer Feindichte von 999,9 / 1000 - also höherwertig als erworben, aber mit weniger Grammzahl. Die Preise lagen über den marktüblichen Preisen der LBMA.
Was ist das Problem unserer Mandanten?
Anleger, die nun das Gold herausverlangen und die Gesellschaft aufgefordert haben dieses auszuhändigen, erhalten durch die Gesellschaft eine Benachrichtigung, dass das Gold derzeit nicht verfügbar ist, da es in Italien lagert und dort beschlagnahmt wurde.
Es ist nach den Verträgen vereinbart, dass das Gold den Mandanten übereignet wird und aufbewahrt wird, in gesonderten Behältnissen, ausgewiesen auf den Namen der Kunden und ausgewiesen mit der erworbenen Goldmenge.
Was ist zu tun?
Wir denken Sie haben einen Herausgabeanspruch gegen die Gesellschaft, denn das Gold war nach der vertraglichen Vereinbarung in der Schweiz zu lagern. Wenn dieses nicht erfüllt wurde dann haftet die Gesellschaft auf Schadensersatz, wenn das Gold abredewidrig in Italien gelagert wurde und dann nicht mehr verfügbar ist. Selbiges gilt für die Organe.
Die Anwälte, die die Gelder weitergeleitet haben, dürften möglicherweise auch Pflichten des Geldwäschegesetzes verletzt haben, aber auch Pflichten, die aus der Verpflichtung zur Mittelverwendungskontrolle resultieren.
Wie ist die finanzielle Situation der Gesellschaft?
Aus den uns vorliegenden Unterlagen konnten wir entnehmen, dass die Gesellschaft die Nachlassstundung beantragt hat und das zuständige Kantonsgericht die Nachlassstundung ablehnte, da die Gesellschaft überschuldet sei, denn die Verbindlichkeiten mit 80 Mio. CHF übersteigen die vorhandene Liquidität von 3 Mio. CHF. Derzeit wird aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahren die Konkurseröffnung geprüft.
Wo ist das Gold?
Es gibt Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern das das Gold erworben wurde, ob das tatsächlich der Fall war - für die einzelnen Anleger - wissen wir nicht.
Was ist zu tun?
Anleger sollten sich organisieren und die einzelnen Haftungsgegner - so auch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . prüfen lassen. Dafür benötigen wir die Bereitstellung folgender Unterlagen:
- Goldkaufvertrag
- Zahlungsnachweis
- Vermittlerdokumentation bei Vermittlung durch einen Anlagevermittler oder Anlageberater.
Sie haben Fragen? Gern
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
Mail: kanzlei@bontschev.de
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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