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Wir rufen Sie zurück!

Immer wieder erreichen uns kurz vor der Verjährung Anfragen von Mandanten oder von Kollegen. Die Verjährung von Ansprüchen steht an und dringendes Handeln ist geboten.

Hierfür sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, den Ablauf der Verjährung zu hemmen. Eine Möglichkeit ist das Anrufen der Gütestelle.

Wir sind Gütestelle. Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Selbstverständlich sind wir auch gern für unsere Kollegen dar, die kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist mandatiert werden und denen es auf die Hemmung der Verjährung ankommt.

Bitte rufen Sie uns an, gern übersenden wir die Verfahrensordnung und erklären Ihnen die weitere Verfahrensweise.