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1. Schritt

Wir geben eine schnelle Ersteinschätzung und prüfen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Wir agieren für unsere Mandanten bundesweit. Sie können den Darlehensvertrag in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Die Erstabschätzung besprechen wir mit Ihnen entweder telefonisch oder erklären diese kurz per Mail.

2. Schritt

Wenn Sie den Widerruf wünschen, entwerfen wir ein Widerrufsschreiben an Ihre Bank. Sie geben dieses Schreiben frei. Wir versenden das Widerrufsschreiben und fügen eine Vollmacht im Original bei. Dieses ist unabdingbar, denn der Widerruf ist wie die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die einer Originalvollmacht bedarf, wenn der Anwalt den Widerruf für Sie ausübt.

3. Schritt

Das Kreditinstitut reagiert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten und die Banken handhaben den Umgang mit der Widerrufsproblematik sehr verschieden. Wenn die Bank auf unseren Widerruf die Restvaluta mitteilt, begleiten wir die Rückführung des Darlehen und prüfen, ob Sie einen Saldoabschluss mit dem Kontostand Null, nach Rückführung, erhalten haben und Ihnen eine Löschungsbewilligung erteilt wurde.

Wenn die Bank dem Widerruf nicht stattgibt, übernehmen wir den weiteren Schriftverkehr und setzen uns mit der Bank auseinander. Sollte außergerichtlich eine Einigung nicht herbeigeführt werden können, geben wir Ihnen eine weitere Handlungsanweisung.

Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen wir mit der Bank einen Vergleich abschließen. Auch dann begleiten wir Sie bei dem Vergleichsabschluss und der Durchführung des Vergleichs.

Die Ihnen entstehenden Kosten besprechen wir mit Ihnen vorab und Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, aus dem für Sie transparent ersichtlich wird, welche Kosten auf Sie zukommen. Sollten weitere Kosten erforderlich sein, stimmen wir dieses im Einzelfall immer mit unseren Mandanten ab.

4. Rechtsschutzversicherung?

Wir übernehmen für Sie die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung unentgeltlich.

5. Neufinanzierung – kein Problem

Wir arbeiten mit Immobilienfinanzierungsmaklern zusammen, die eine Neufinanzierung für Sie organisieren können und Sie dabei begleiten können.

 

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev