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Worum geht es?

Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Anlegers gegen das Bankhaus Sal.Oppenheim gegen den Immobilienentwickler Josef Esch als unbegründet abgewiesen. Der Immobilienentwickler Josef Esch hatte diverse Immobilienfonds gemeinsam mit dem Bankhaus aufgelegt. Das Bankhaus finanzierte dabei die Einlagen der Anleger in diesen Fonds über ein Darlehen.

Was ist zu beachten?

Die so finanzierten Immobilien wurden an eine Immobiliengesellschaft eines Konzerns vermietet. Über diese Immobiliengesellschaft wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Da der Insolvenzverwalter einen tieferen Mietzins zahlte als bisher, flossen geringere Mieteinnahmen an die Fondsgesellschaft, mit der Folge, daß die Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfielen und diese den Kapitaldienst der finanzierten Fondsanlage nicht mehr bedienen konnten. Die Kläger begehrten die Rückabwicklung der geschlossenen Beteiligungsverträge und eine Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten aus den abgeschlossenen Darlehensverträgen mit der Bank. Das Landgericht Bonn hat die Klage abgewiesen. Die Ansprüche des Anlegers/Kläger auf Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Prospektes komme nicht in Betracht, da der Prospekt vollständig sei, rechtzeitig übergeben worden ist und keine Prospektfehler aufweise. Das Gericht verneinte eine Pflichtverletzung der Bank, mit der Folge, daß ein Anspruch der Kläger auf Schadensersatz nicht bestehe.

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev