HANSAPARK Finance GmbH – Schuldverschreibung was nun?
Wir haben bereits unter dem Artikel "Hansapark Finance GmbH – Schuldverschreibung Anleihe WKN A2 TR 4S" über dieses Produkt berichtet. Wir haben bereits 2021 die Befürchtung geäußert, dass eine Rückzahlung nicht erfolgen können und angeboten, die Widerruflichkeit der Anlage zu prüfen und weitere Schritte.
Nunmehr erhielten Anleger eine Information der Gesellschaft, dass diese nicht mehr die Rückzahlung der Schuldverschreibung leisten kann.
In dem Brief der Gesellschaft an die Anleger heißt es:
"Aktuell ist die Situation daher leider so, dass die te Hansapark GmbH, die zur Rückzahlung anstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Hansapark Finance GmbH nicht bedienen kann. Damit war auch zum 31.03.2022 die Hansapark Finance GmbH als Emittentin der Schuldverschreibungen nicht in der Lage, diese fristgerecht zu bedienen und ist daher gezwungen, einen Insolvenzantrag stellen."
Die Gläubiger müssen sich organisieren, daher bieten wir die Organisation und Unterrichtung über eine Arbeitsgemeinschaft kostengünstig an. Werden Sie Mitglied und rufen uns an unter
0800 / 0060151
Übersenden Sie uns gern folgende Unterlagen:
- Police Rechtschutzversicherung oder Police-Nummer
- Zeichnungsschein und ggf. Signaturen sowie Mailverkehr, wenn Vertrag elektronisch zustande kam
- Nachweis der Zahlung
- Prospekte liegen uns vor.
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
Mail: kanzlei@bontschev.de
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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