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Life Forestry - Anwalt hilft

Auf unserer Website haben wir bereits über eine bestimmte Investition berichtet, die als Vermögensanlage gemäß dem Vermögensanlagengesetz gilt. Es handelt sich um die Life Forestry AG, eine schweizerische Gesellschaft, die deutsche Anleger anspricht und die Möglichkeit bietet, durch den Erwerb von Teakbäumen in Ländern wie Costa Rica eine Rendite zu erzielen.

Gemäß dem Vertrag wird ein abstraktes Finanzprodukt angeboten, bei dem die Anleger in einzelne Bäume investieren, die bei späterem Verkauf des Teakholzes eine Rendite von mindestens 6 % pro Jahr versprechen.

Im Kaufpreis sind verschiedene Leistungen enthalten, darunter der Pachtzins, die Erschließung der Plantage, der Kauf von Setzlingen, Aufforstungsmaßnahmen, die Absicherung der Bewirtschaftung und die Auszahlung der Erlöse. Die Werbung betont die natürliche Wertsteigerung dieses Investments.

Warum wir uns einschalten:

Wir vertreten Mandanten, die in diese Investition getätigt haben. Trotz unserer Anfragen, Widerrufserklärungen und anderer rechtlicher Schritte haben wir keine Reaktion von der Life Forestry AG oder ihrer Rechtsvertretung erhalten. Daher empfehlen wir nun unseren Mandanten, Klage einzureichen.

Anwendbarkeit deutschen Rechts:

Gemäß dem Lugano-Übereinkommen gilt deutsches Recht und das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers als zuständig. Da es sich bei dem Investment um den Kauf und die Pflege von Bäumen in Costa Rica, Brasilien und anderswo handelt und die Anleger als Verbraucher agieren, ist dies relevant. Es besteht keine Gerichtsstandsvereinbarung, daher ist die Klage am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß dem Lugano-Abkommen möglich, wobei deutsches Recht zur Anwendung kommt.

Gründe für mögliche Widerruflichkeit der Verträge:

Wir prüfen die Möglichkeit des Widerrufs der Verträge aus verschiedenen Gründen. Zusätzlich könnte es sich um eine Finanz- und Vermögensanlage handeln, da eine Verzinsung und Rückzahlung für die zeitweise Bereitstellung von Geld versprochen wird.

Benötigte Unterlagen für Rückforderungen:

Wir benötigen von unseren Mandanten den Kaufvertrag, Schreiben der Gesellschaft bezüglich Renditeversprechen, den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises und die Police ihrer Rechtsschutzversicherung.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Telefon: 0351/2152025-0
Fax: 0351/2152025-5
E-Mail: kanzlei@bontschev.de

Wir legen Wert auf individuelle Beratung und bieten unseren Mandanten einen persönlichen Service, der auch die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst.

 

 

 

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