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AKTUELLES

Wie verhalten sich Kunden der Greensill Bank AG?

Die in Bremen ansässige Bank - Greensill Bank AG - ist vermutlich überschuldet sodass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Bank ein Veräußerung- und Zahlungsverbot erlassen hat. Die Bank ist für den Verkehr mit ihrer Kundschaft geschlossen und es ist ihr untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden / Kapitaldienst bestimmt sind.

Dieses ist ein sogenanntes Moratorium.

Wichtig ist, dass das Moratorium erlassen wurde um Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern und gegebenenfalls zu verwerten. Dem Moratorium ging eine Prüfung durch einen Sonderbeauftragten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraus. Der Aufseher hatte dabei die Notlage bei der Bank festgestellt. Hintergrund ist der, dass die Bank den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen, die sie angekauft hat, nicht nachweisen konnte.

Problematisch ist jedoch, dass auch Kommunen bei dieser Bank Geld angelegt haben, um den Negativzinsen (auch als Verwahrentgelte durch die Banken bezeichnet) zu entgehen.

Eigentlich dürfe die Stadt nach der eigenen Anlagenrichtlinie nur bei solchen Banken Geld anlegen, deren Einlagen gesichert und damit vor dem Ausfall geschützt sind. Zwar ist die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Gebietskörperschaften wie Städte sind allerdings seit 2017 von Entschädigungen ausgenommen. "Um Negativzinsen zu vermeiden, haben einige Kommunen teilweise dennoch Geld bei Privatbanken angelegt. Es gilt nunmehr zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Städtische Anlagerichtlinien und damit die Haushaltsordnung vorliegt. Darüber hinaus geht es darum, zu prüfen inwieweit Haftungsgegner für die Kommunen in Betracht kommen, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Die Verbindlichkeiten der Bank, die neben Finanzierungen für Unternehmen auch Tages- und Festgeldanlagen angeboten hat, sollen sich auf 3,3 Mrd € belaufen. Davon sind 1 Mrd Einlagen von Sparern. Anleger sind gesichert, über die Entschädigung Einrichtung deutscher Banken im Rahmen des Einlagensicherungsfonds. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000,00 € je Einleger liegen dann vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Dieses ist bisher noch nicht der Fall. Die Anleger werden über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH informiert. Zusätzlich sind die Sparer über den Sicherungsfall des Bundesverbandes deutscher Banken in Höhe von fast 75 Mio € pro Anleger abgesichert.

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